Unberechtigter Lohnabzug

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Mein Chef hat mir einfach meinen Lohn gekürzt, weil er der Meinung ist, ich habe schlecht gearbeitet. Ist das zulässig?

Diese oder ähnliche Fragen werden immer wieder an uns herangetragen.

Fakt ist, dass der Arbeitgeber oftmals nicht beachtet, dass es Pfändungsschutzvorschriften gibt. Diese Schutzvorschriften darf der Arbeitgeber nicht unterlaufen, auch nicht, indem er einfach etwas vom Lohn abzieht.

Achtung: Der Arbeitgeber beachtet oftmals diese Vorschrift nicht, so dass er rechtswidrig handelt.

Auch wichtig: Meistens ist der Grund für den Abzug auch gar nicht stichhaltig.

Beispiel: Da Mängel an der Baustelle waren, wird ein Tag Lohn abgezogen.

Im Arbeitsrecht herrscht aber der Grundsatz der Haftungserleichterung für den Arbeitnehmer. Dahinter steckt der Grundsatz (von der Rechtsprechung entwickelt), dass einfache Fehler gemacht werden dürfen.

Handelt es sich also um einen einfachen Fehler, so besteht überhaupt kein Anspruch des Chefs.

Anwaltstipp: Unberechtigte Lohnabzüge durch Mahnung geltend machen! 

Rechtsanwalt Borth

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