Unerlaubte Kapitalgeschäfte: Hans Jürgen Drexler aus Rosenheim muss Gelder an Kunden zurückzahlen

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Meldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vom 07.09.2018, abrufbar im Internet:

Die BaFin hat Herrn Hans Jürgen Drexler, Rosenheim, mit Bescheid vom 28. August 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Drexler nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen. Hierdurch betreibt Drexler das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Dr. Jürgen Klass, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt dazu folgende Hinweise:

Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Stellt die BaFin unerlaubte Geschäfte eines Unternehmens oder einer Einzelperson fest, so hat sie als Aufsichtsbehörde umfangreiche Kompetenzen, um solchen Geschäften sofort ein Ende zu machen (z. B. kann sie Geschäftsräume versiegeln lassen und Zwangsgelder festsetzen). Die BaFin veröffentlicht ihre Untersagungsverfügungen und Abwicklungsanordnungen auf ihrer Webseite. Interessierte können sich dort informieren, gegen welche Unternehmen und Personen die BaFin wegen unerlaubter Geschäfte formell eingeschritten ist.

Der zivilrechtliche Kapitalanlegerschutz profitiert von den strengen Gesetzen, mit denen die BaFin arbeitet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 – VI ZR 266/16; BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 – VI ZR 263/17). Hervorzuheben ist insoweit das Kreditwesengesetz; es stellt die wichtigste Grundlage für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute dar.

Tipp: Auf der Webseite der BaFin ist Wissenswertes zu Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern notiert. Wer Schwierigkeiten mit einem Unternehmen hat oder sich schlecht beraten fühlt, findet dort Ansprechpartner für Beschwerden. Die BaFin ist ein Finanzwächter mit scharfen Zähnen!


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