Unerwünschte Werbung der Alpha-Ribs GmbH (humedical)?

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Wer kennt nicht das Problem von unerwünschter Werbung?

Unserer Kanzlei wurden in den letzten Monaten mehrfach Werbefaxe von humedical, einem Unternehmen der Alpha-Ribs GmbH, bezüglich der Bestellung von Corona Selbsttests oder FFP2-Masken zugesandt.

Die Werbefaxe wurden uns ungewollt zugesandt. Vorherige geschäftliche Kontakte unserer Kanzlei mit der Alpha-Ribs GmbH bestanden nicht.

Soweit man dies in vielerlei Einträgen aus dem Internet beobachten kann, handelt es sich hier um keinen Einzelfall, sondern um ein großflächiges Vorgehen der Alpha-Ribs GmbH.

Nach eindeutiger Rechtsprechung gilt für die Zusendung von Werbefaxen das Vorliegen einer Einwilligung, nach der die Zustimmung des Adressaten zum Erhalt solcher Werbeanschreiben erforderlich ist. Wenn diese Zustimmung fehlt, keine laufenden Geschäftsverbindungen zwischen Absender und Empfänger bestehen und auch sonst nicht von einem mutmaßlichen Einverständnis auszugehen ist, verstößt die unerlaubte Zusendung von Telefaxwerbung gegen § 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.

Der Zusender kann daraufhin wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen und abgemahnt werden. Die Kosten der Abmahnung hat grundsätzlich der Abgemahnte zu tragen. Ein ansonsten erforderliches Wettbewerbsverhältnis ist für Ansprüche, die auf § 7 UWG beruhen, im Regelfall nicht erforderlich.

Unsere Kanzlei hat sich bereits in eigener Sache im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahren gegen das Vorgehen der Alpha-Ribs GmbH gewehrt. Dies führte jedoch in der Folge nicht dazu, dass davon abgesehen wurde, unserer Kanzlei weitere Werbefaxe zuzusenden. Wir befinden uns jetzt im Ordnungsgeldverfahren, welches wir gegen die Alpha Rips GmbH nunmehr beim zuständigen Gericht in Gang gesetzt haben.

Sofern auch Sie keine weiteren ungefragten Werbefaxe der Alpha-Ribs GmbH mehr erhalten möchten, können Sie sich gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch bezüglich des Vorgehens an unsere Kanzlei wenden.

Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de kontaktieren. Wir rufen Sie daraufhin zurück.


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