ungewollter Abovertrag/ Coins-Rechnungen nach Besuch von Plattformen der Joyfactor GmbH – Jedermann Inkasso

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Nutzer von Dating-Plattformen der Joyfactor GmbH wie sex4flat.com berichten uns von ungewollten Aboverträgen, teuren Abbuchungen für "Coins" und von Mahnungen der Jedermann Inkasso GmbH.  

Erfahren Sie hier mehr.

Welche Masche steckt dahinter?

Die erstmalige Anmeldung auf derartigen Dating-Plattformen ist für gewöhnlich kostenlos. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme), bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft (Premium-Mitgliedschaft) oder des Erwerbs von Coins.

Nutzer berichten uns, dass ihnen nicht bewusst gewesen sei, dass sich eine kostenlose Anmeldung in ein teures Premium-Abo verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. 

In den AGB von sex4flat.com heißt es dazu auszugsweise:

"Mitgliedschafts-, Upgrade-, AddOn- und COINS/Credits-Modelle

3.2.1.) Eine Nutzung des Angebots erfordert eine Registrierung durch den Kunden. (...) Für registrierte Kunden bestehen für die Nutzung daher grundsätzlich nachfolgende Tarif- sowie COINS/Credits-Modelle:

3.2.2.) Tarifmodell ohne laufendes Entgelt/Mitgliedschaft als "Free-User"

3.2.2.1.) Bei der Mitgliedschaft als "Free-User" besteht die Mitgliedschaft als unbefristete "kostenlose" Mitgliedschaft mit eingeschränktem Nutzungsumfang. (...)

ACHTUNG: Wurde vom Kunden als "Free-User" ein kostenpflichtiges Tarifmodell erworben (d. h., es besteht eine Mitgliedschaft entsprechend Tarifmodell Punkt 3.2.3) so kann der Kunde erst mit Beendigung bzw. Ablauf seines Tarifmodells wieder die Beendigung der Mitgliedschaft als "Free-User" (= Deaktivierung) veranlassen.

3.2.3.) Tarifmodell gegen laufendes Entgelt/Mitgliedschaft entsprechend Tarifmodell/ Mitgliedschaft als "Premium-User"

3.2.3.1.) Bei der kostenpflichtigen Mitgliedschaft (= Mitgliedschaft entsprechend Tarifmodell), richten sich die einzelnen Vertragsbedingungen nach dem vom Kunden gewählten Tarifmodell.“

Zumeist erfahren Betroffene erst durch die erste Rechnung bzw. Kontoabbuchungen von der Abo-Mitgliedschaft.

Dabei sind die unterschiedlichen Tarifmodelle und insbesondere die jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten für viele Nutzer schwer zu durchschauen.

Werden die geforderten Beträge zurückgebucht, drohen Mahnungen durch Inkassodienstleister wie die Jedermann Inkasso GmbH, welche mit weiteren Kosten verbunden sind.

Unser Rat

Sie sind wahrscheinlich ungewollt in einen Abovertrag geraten. Handeln Sie schnell und lassen Sie die Abbuchung/Forderung anwaltlich prüfen. 

Es ist zunächst zu prüfen, ob die Forderung überhaupt zu Recht geltend gemacht wird, sprich, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist. Hier könnte bereits nicht ausreichend auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen worden oder einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein. 

Die Nutzungsbedingungen (AGB) der Plattform dürften in soweit juristisch genauestens zu prüfen sein. 

Hier ist eine anwaltliche Prüfung und Verteidigung sinnvoll. 

Ihre Verteidigungschancen sind gut!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls  vor. 

Wir konnten schon vielen Betroffenen erfolgreich in derartigen Fällen helfen.  

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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