ungewollter Abovertrag: Fax-Formular Branchenbuch Brancheneintrag Nordrhein-Westfalen der Digi Medien GmbH

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Das Branchenbuch Nordrhein-Westfalen ermöglicht sowohl Organisationen, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen als auch Anbietern von Ferienobjekten eine gezielte und übersichtliche Darstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen. Dabei beschränkt sich das "Branchenbuch NRW" auf die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen. 

Die aktuelle Situation 

Das Branchenbuch Nordrhein-Westfalen verschickt Antragsformulare an potentielle Kunden, wie u. a. Unternehmen, um diese für einen Branchenbucheintrag gegen Entgelt zu gewinnen. Es wird ein bereits mit allen relevanten Kontaktdaten ausgefülltes Formular an die jeweiligen Unternehmen oder Organisationen versandt, wobei lediglich die rechtsgültige Unterschrift sowie der Unternehmensstempel zu ergänzen sind. Es wird dabei ein sog. Standard-Plus Eintrag angeboten, der die jeweilige Branche, den Firmennamen mit Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse und Webseite beinhaltet. Die Eintragungsgebühr beläuft sich dabei auf monatlich 41 €, wobei dies mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren kombiniert ist. Die Gesamtsumme von 984 € für 24 Monate ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. 

Handelt es sich um eine Abofalle?

Die Zusendung des ausgefüllten Antragformulars an das Branchenbuch erfolgt über das Telefax. Ein Absender ist auf dem Antragsformular vermerkt, nämlich die Digi Medien GmbH aus Delaware. Dies wirft bereits erste Fragen auf, das das amerikansiche Recht keine "GmbH" kennt!  Da die Formblätter per Fax versandt werden, wird der Empfänger tangiert, da es sich bei einem Telefax um eine Art offener Zustellung handelt. Hier können bereits Unterlassungsansprüche gegen die Digi Medien GmbH geltend gemacht werden.

Das Urteil vom BGH, v. 26.07.2012, Az. VIII 262/11, schützt zusätzlich die Opfer, indem festgehalten wird, dass eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird (§ 305c Abs. 1 BGB), nicht Bestandteil des Vertrages wird. 

Auch das Antragsformular des Branchenbuches Nordrhein-Westfalen formuliert die Entgeltklausel in einem kleinen Absatz auf der unteren Hälfte der Seite, wobei der zu zahlende Betrag sehr klein und durch einen sehr kleinen Zeilenabstand schwer zu erkennen sein könnte und somit vom Adressaten nicht an dieser Stelle zu erwarten ist. Im rechten Bereich des Formulars wird zwar auf die monatlichen Kosten hingewiesen, jedoch erfolgt der Hinweis auf die Zahlung des gesamten Betrags von 899 € per Jahr innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss erst am Ende der Seite und zudem in einer nicht klar erkennbaren Gestaltung.  


UPDATE 09.11.2020:

Einem weiteren Madnanten wurde aktuell ein solches Fax vom Brancheneintrag Nordrhein-Westfalen (angeblich Digi Medien GmbH) zugeschickt.

Dort heißt es:

"Sehr geehrte Damen und Herren,


bitte überprüfen Sie die untenstehenden Angaben auf Ihre Richtigkeit und korrigieren und ergänzen Sie gegebenenfalls Ihre firmenrelevanten Daten für die korrekte Eintragung in unser Branchenbuch und senden Sie uns diese Offerte unterzeichnet bei Annahme an die oben angegeben Telefaxnummer zurück."

Dabei werden die Kosten für einen "Businesseintrag" mit nunmehr 899,- Euro netto pro Jahr angegeben, bei einer MIndestlaufzeit von 2 Jahren. Mithin führt eine vorschnelle Unterschrift zu Kosten i.H.v. 1798,- Euro netto (!) .


Unser Rat

Wenn Sie ein solches Formular erhalten, lesen Sie die Informationen gewissenhaft durch und achten Sie auf ggf. versteckte Hinweise am Seitenende oder auf der Rückseite. Haben Sie bereits ein solches Formular unterschrieben, kontaktieren Sie einen spezialisierten Fachanwalt, um das Problem zu lösen. 


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls  vor.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)




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