ungewolltes Abo?! Flirtmoms.com – Roccalumera Webmedia Ltd. – Inkasso durch Novalnet AG/eCollect GmbH

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Betroffene berichten uns von ungewollten, teuren Aboverträgen nach Nutzung der Plattform Flirtmoms.com der Roccalumera Webmedia Ltd. aus Hong Kong (vormals betrieben von der Porticato Media Ltd).

Hier unser Leitartikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/roccalumera-webmedia.html

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Wann gerät man in den Abovertrag?

Die erstmalige Anmeldung auf derartigen Dating-Plattformen ist für gewöhnlich kostenlos. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft, wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren. 

Auf Flirtmoms.com heißt es auf der Registrierungsseite: „Melden Sie sich kostenlos an!“. Von einer Gebührenpflichtigkeit ist hier nichts zu lesen. 

Erst ein genauer Blick in die Nutzungsbedingungen offenbart, dass man einen gebührenpflichtigen Abovertrag abschließt, welcher sich automatisch immer weiter verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt, bzw. dass sich ein entsprechendes (kostenloses) Probeabo in ein teures Premium-Abo verlängert.

Zumeist erfahren Betroffene erst durch die erste Rechnung/Kreditkartenabbuchung von der Abo-Mitgliedschaft.

Was vielen Nutzern zudem nicht bewusst sein dürfte ist, dass ausweislich der AGBs die bereitgestellten Nutzungsdaten für Tochtergesellschaften genutzt werden, sprich auf anderen Plattformen veröffentlicht werden. 

In den AGB heißt es dazu:

„Sie geben uns das Recht, Ihre Profildaten wie Namen, „Flirtspruch“, Beschreibung usw. in allen oder in Teilen unserer Konzernunternehmen zu veröffentlichen, um Ihnen unsere Services zur Verfügung stellen sowie für Marketing- und andere Zwecke, die im folgenden Paragraph 6(B)... näher erläutert werden.“

Die Tragweite der Registrierung auf der Plattform ist lediglich durch die genaue Lektüre der Nutzungsbedingungen möglich, wobei Nutzern das Suchen nach Schlagworten, wie „Kosten“ „Kündigung“ etc. erschwert wird, indem die Nutzungsbedingungen nur als Bild dargestellt werden. 

Unser Rat an Betroffene

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos geworden und die Forderung könnte unrechtmäßig geltend gemacht werden. Ursache ist häufig, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (oder die Verlängerung eines Test-Abos) nicht ausreichend ausgewiesen oder eine Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde. 

Reagieren Sie schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 

Zudem sollten Auskunfts- und Löschungsansprüche bzgl. Ihrer Daten auch bei Tochtergesellschaften geprüft werden. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Aboverträge verteidigen bzw. die Verträge kurzfristig anfechten.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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