Unterhalt für minderjährige Kinder

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Eltern sind ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zur Sicherung des Unterhalts der minderjährigen Kinder einzusetzen, ggf. bis zum eigenen unterhaltsrechtlichen Minimum. Für Eltern besteht insbesondere auch eine Verpflichtung zur gesteigerten Ausnützung ihrer Arbeitskraft. Sie haben dabei alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen und auch Gelegenheitsarbeiten oder berufsfremde Tätigkeiten unterhalb ihrer gewohnten Lebensstellung zu übernehmen.

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