Unterhalt vom Expartner

  • 1 Minuten Lesezeit

Seit der Reform von 2008 hat sich das Unterhaltsrecht verändert. Grundsätzlich gilt, dass jede/r nach einer Trennung für sich selbst verantwortlich ist und für seinen eigenen Unterhalt aufkommen muss. Während früher eine Frau selbstverständlich Unterhalt bekam, die sich um ein 7-jähriges Kind kümmerte, gilt heute als Richtwert: Ist das Kind älter als drei Jahre, sollte der betreuende Elternteil wieder arbeiten gehen.

Kurz nach der Reform haben die Familiengerichte zum Teil recht strenge Beschlüsse zum neuen Unterhaltsrecht gefasst. Mit der Zeit wurde dies wieder revidiert. Es können nicht alle Mütter mit Kindergartenkindern sofort wieder Vollzeit arbeiten. Findet die Mutter z. B. keine Betreuung für das Kind oder keine passende Arbeitsstelle oder war sie lange Zeit nicht in ihrem Beruf tätig, dann gibt es länger Unterhalt. Auch bei älteren Paaren, die lange verheiratet waren und bei denen ein Ehegatte zu Hause geblieben ist und sich um Haushalt und Kinder gekümmert hat, bestehen länger Unterhaltsansprüche bzw. Zahlungsverpflichtungen. Zentraler Punkt ist, ob ehebedingte Nachteile entstanden sind. Dies muss im Einzelfall herausgearbeitet werden. Lassen Sie sich beraten bei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Ihre Rechtsanwälte in Fürth.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema