Unternehmenssteuerreform 2008 (2. Teil): Gewerbesteuerzahlungen keine "Betriebsausgaben" mehr

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Gewerbesteuer und darauf entfallende Nebenleistungen können ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Allerdings erhöht sich die Anrechnung der Gewerbesteuer bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften vom 1,8-Fachen auf das 3,8-Fache.

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