Unwirksamkeit einer Kündigung | Corona | Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • 1 Minuten Lesezeit

Kündigung wegen Corona-Quarantäne unwirksam

Das Arbeitsgerichts Köln hat eine Kündigung für unwirksam befunden, die wegen einer Corona-Quarantäne ausgesprochen wurde. 

Trotz Nichtanwendbarkeit des KSchG war die Kündigung unwirksam. Der Kläger befand sich aufgrund telefonischer Anordnung des Gesundheitsamtes als Kontaktperson eines positiv auf das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) Getesteten in Quarantäne. Nachdem der Kläger seinen Arbeitgeber hierüber informiert hatte, bezweifelte dieser zunächst diese Anordnung und verlangte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes. Als diese auch nach mehreren Tagen nicht vorlag, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) im vorliegenden Fall nicht anwendbar war, wurde die Kündigung als unwirksam erachtet. Das Arbeitsgericht Köln sah die Kündigung als sitten- und treuwidrig an. Der Kläger habe sich lediglich an eine behördliche Anordnung gehalten. Erschwerend kam nach Ansicht des Gerichts hinzu, dass der Arbeitgeber vorliegend den Kläger sogar aufgefordert habe, entgegen der Quarantäneanordnung im Betrieb zu erscheinen. Der Bruch einer Quarantäne ist nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 30 IfSG eine Straftat. Kündigungsschutzklage kann sich lohnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Dennoch zeigt der Fall, dass Kündigungen immer wieder für unwirksam erachtet werden und dass es sich auszahlen kann, eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht anzugreifen. 

Hier ist Eile geboten, denn nach § 4 KSchG muss die Klage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.  

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Mayer in Fürth stehen Ihnen bei allen Fragen rund ums Arbeitsrecht gerne zur Verfügung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Fiehl

Beiträge zum Thema