Update 2024: Abmahnung „Mensch ärgere Dich nicht“ von Schmidt Spiele durch Fortmann Tegethoff erhalten? Das ist zu tun!

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch im Februar 2024 erreichen uns Anfragen von Betroffenen: Wir geben Hinweise für Betroffene einer Schmid Spiele-Abmahnung (Mensch ärgere Dich nicht)


1. Worum geht es?


Die Schmidt Spiele GmbH versendet in den letzten Tagen und Wochen verstärkt markenrechtliche Abmahnungen über die Rechtsanwaltskanzlei Fortmann Tegethoff. Erst vorgestern (22.02.2024) wurde uns ein aktuelles Abmahnschreiben zur Prüfung vorgelegt.


Die Schmidt Spiele GmbH wirft den Betroffenen (in vielen Fällen der letzten Zeit sind Verleihern von Hüpfburgen betroffen) in dem Abmahnschreiben vor, die zu Gunsten der Firma Schmidt Spiele geschützte deutsche Wortmarke "Mensch ärgere Dich nicht" verletzt zu haben.


Als Begründung führt die Schmidt Spiele GmbH in der Abmahnung an, dass es sich bei den beanstandeten Angeboten deshalb um Markenverletzungen an der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ handele, da die Empfänger des Abmahnschreibens unter der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ sehr ähnliche Brettspiele über das Internet verkaufen. Ganz offenbar ist vielen Herstellern bzw. Anbieter von Brettspielen immer noch nicht bewusst, dass es sich bei der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ um eine geschützte Marke handelt, die grundsätzlich nur durch Schidt Spiel selber bzw. mit deren Erlaubnis verwendet werden darf.


2. Was verlangt die Kanzlei Fortmann Tegethoff für die Schmidt Spiele GmbH?


Dem Abmahnschreiben von Fortmann Tegethoff ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Hier ist Vorsicht geboten: Geben Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab!

Darüber hinaus verlangt die Fortmann Tegethoff für die Schmidt Spiele GmbH von demEmpfänger der Abmahnungdie Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 150.000.- €, was ca. 3000.- € (brutto) an Abmahnkosten ausmacht.


3. Abmahnung für die Schmidt Spiele GmbH wegen „Mensch ärgere Dich nicht“ erhalten, was nun?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Schmidt Spiele GmbH erhalten haben, nehmen Sie diese bitte ernst.

Zunächst sollte durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden, ob die Abmahnung in Ihrem konkreten Fall überhaupt berechtigt ist.

Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht behilflich. Durch meine mittlerweile knapp 15-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr kann ich genau einschätzen, wie man am besten auf diese Art der Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH reagiert. 


4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH


  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Unbedingt Fristen einhalten!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an dem Markennamen „Mensch ärgere Dich nicht“, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.


5. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Mensch ärgere Dich nicht - Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Bei einem kostenlosen Erstgespräch können wir ganz unverbindlich Grundlegendes besprechen. Gern vertreten wir Sie auch bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen, sprechen Sie uns einfach darauf an.

Hilfreich für die optimale Vorbereitung auf das kostenlose Erstgespräch ist die vorherige Übersendung der Abmahnung an uns per E-Mail (info@drnewerla.de).


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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