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Update: Abmahnungen Toolport GmbH durch Schlömer & Sperl

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Erneut liegen uns mehrere urheberrechtliche Abmahnung der Toolport GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei Schlömer & Sperl vor. Die Toolport GmbH betreibt einen Handel mit Pavillons, Zelten und Zubehör dafür. Gegenstand der Abmahnungen ist stets die Verwendung von Produktbildern. Auch die neuen, uns vorliegenden Abmahnungen betreffen Angebote von Privatpersonen über die Plattform eBay Kleinanzeigen.

Inhalt der Abmahnungen

Gefordert wird seitens der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl für die Toolport GmbH zuvorderst die Beseitigung der Urheberrechtsverstöße. Zum einen sollen die verwendeten Fotos unverzüglich bei eBay Kleinanzeigen entfernt werden. Zum anderen wird von Schlömer & Sperl zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Hinzu kommen Auskunftsansprüche über die Dauer der Nutzung. Schließlich machen Schlömer & Sperl einen Lizenzschaden der Toolport GmbH für die Nutzung der Fotos nach den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Tabelle) geltend und fordern Aufwendungsersatz für die Kosten der Rechtsverfolgung durch die Kanzlei Schlömer & Sperl.

Lizenzschadensersatzansprüche nach MFM?

Bei der sog. MFM-Tabelle, welche seitens der Toolport GmbH durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl zur Bestimmung des Schadens zugrunde gelegt wird, handelt es sich um Vergütungsempfehlungen für hochwertige Lichtbildwerke von Berufsfotografen bei gewerblicher Nutzung. Ob für die Berechnung der Lizenzanalogie die MFM-Tabelle überhaupt anwendbar ist, ist im Einzelfall zu überprüfen. Denn grundsätzlich findet MFM-Tabelle in gewerblichen und nicht private Angelegenheiten Anwendung. Bei den uns bekannten Abmahnungen der Toolport GmbH liegt jedoch stets eindeutig eine private Verwendung vor, da es sich um private Kleinanzeigen handelt.

Zuschlag wegen unterlassener Urhebernennung?

Weiter erscheint der Verweis der Toolport GmbH durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl auf die Geltendmachung eines weiteren Lizenzschadens aufgrund der fehlenden Urhebernennung fragwürdig. Denn die Toolport GmbH mag zwar Inhaberin der Nutzungsrechte sein (was bislang unbewiesen bleibt). Sie ist als juristische Person aber unstreitig nicht die Urheberin der Fotos. Der weitere Lizenzschaden für die fehlende Urhebernennung soll den Urheber dafür entschädigen, dass ihm Werbewirkung verloren geht. Das ist hier gerade nicht der Fall. Darüber hinaus benutzt die Toolport GmbH die Fotos selbst ohne Nennung des Urhebers. Er war gegenüber der Toolport GmbH also offenbar einverstanden, nicht genannt zu werden und hat auf jegliche Werbewirkung verzichtet. Damit dürfte schon kein Schaden wegen fehlender Urhebernennung denkbar sein.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie ebenfalls eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese sofort fachanwaltlich auf ihre Wirksamkeit & Berechtigung überprüfen lassen. Auch der beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte eingehend geprüft werden. Sie haben ein Recht darauf, diesen zu ändern, selbst wenn der Verstoß tatsächlich passiert ist, wie behauptet. Unterschreiben Sie so einen Entwurf keinesfalls ohne eine vorherige Überprüfung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht! Aber auch bei der Änderung des Entwurfs gilt es aufzupassen. Die Formulierung einer potenziell lebenslang gültigen Unterlassungserklärung sollten Sie wegen der Gefahr von hohen Vertragsstrafen besser den Profis überlassen.

Wir beraten Sie gerne!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie uns diese gerne per E-Mail oder Fax zukommen. Kontaktieren Sie uns auch gern telefonisch. Wir geben umgehend eine erste Einschätzung ab & machen Ihnen ein Angebot bezüglich unserer Vergütung. Achtung: Das oben Geschilderte ist nicht auf jede Abmahnung von Schlömer & Sperl für die Toolport GmbH übertragbar. Abmahner passen Wortlaut & Strategie der Abmahnungen immer wieder an unsere erfolgreichen Verteidigungsstrategien an. Es bedarf deshalb immer einer individuellen Überprüfung der Abmahnung. Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren erfolgreich zufriedene Mandanten u. a. im Urheberrecht und nimmt gerne mit dieser Erfahrung eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten und anfallenden Kosten für Sie vor.

Rufen Sie gleich an!


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