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UPDATE: Fotograf Hilmi Pesket von Studio-Pesket mahnt wegen Produktfotos ab

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung durch den Fotografen Hilmi Pesket (Inhaber Studio-Pesket) aus Geislingen vor. Er mahnt Urheberrechtsverletzungen wegen der Verwendung von Produktfotos bei eBay-Kleinanzeigen ab.

Zum Sachverhalt

Das im beschaulichen Geislingen in Baden-Württemberg gelegene Studio-Pesket sei angeblich auf dem Gebiet der Mode- und Produktfotografie tätig, so Hilmi Pesket in der Abmahnung. Er fertige dort als Fotograf angeblich

„Lichtbildwerke für eine Vielzahl renommierter und bekannter Modelabels und der Modeprodukte an.“ (sic!)

Auf der gewerblichen Website des Studio-Pesket werden im Bereich "Referenzen" tatsächlich einige Unternehmen genannt. Bundesweit oder gar international bekannte und beliebte Modelabel sind jedoch nicht darunter.

Mit seiner Abmahnung beanstandet Hilmi Pesket Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung von Produktfotos in Angeboten bei eBay Kleinanzeigen. Er sei Urheber der Fotos, so Pesket.

Ansprüche und Forderung des Hilmi Pesket

Mit der Abmahnung werden von Hilmi Pesket unter anderem Schadensersatzansprüche geltend gemacht. So fordert Pesket ohne nähere Begründung pauschalen Schadensersatz von 200 Euro pro Produktfoto, welches wenige Tage in einem privaten Angebot bei eBay-Kleinanzeigen zu sehen war.

Unsere Einschätzung

Hilmi Pesket berechnet seinen Schadenersatzanspruch in Form von fiktiven Lizenzkosten. Dieser ist unserer Auffassung nach angesichts der aktuellen Rechtslage, herrschenden Rechtsprechung und den tatsächlichen Umständen jedoch weit überhöht.

UPDATE: Strafanzeigen?

In seinen Abmahnungen erwähnt Hilmi Pesket am Ende seiner Schriftsätze und blickfangmäßig in Fettdruck hervorgehoben, dass er sich "eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gemäß § 106 Abs. 1 UrhG wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" vorbehalte und druckt den Wortlaut des § 106 UrhG darunter ab.

In mehreren uns vorliegenden Fällen übersandte Hilmi Pesket Entwürfe von Strafanzeigen, wenn sich die abgemahnten Personen nicht unverzüglich auf seine Vorstellungen einer Zahlung und insbesondere deren Höhe einließen. Ob Hilmi Pesket diese Entwürfe von Strafanzeigen gegen abgemahnte Personen auch tatsächlich einreicht, konnten wir noch nicht verifizieren.

"Honi soit qui mal y pense!"

Wie der Verfasser in einem Telefonat mit Hilmi Pesket feststellen durfte, möchte Hilmi Pesket aber auf keinen Fall, dass behauptet wird, er drohe Strafanzeigen an, falls nicht gezahlt werde.

Gleich prüfen lassen!

Übersenden Sie uns gerne Ihre Abmahnung zur Prüfung oder rufen Sie gleich an. Wir teilen Ihnen mit, wir Chancen für ein erfolgreiches Vorgehen dagegen sehen. Ebenso teilen wir Ihnen sogleich die Kosten für unsere Tätigkeit mit.


(Autor: Lars Rieck)

Foto(s): Axel Fröbel

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