Urheberrecht: Abmahnung der Kanzlei F3S für die Ideal Trend GmbH

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei F3S Rechtsanwälte aus Heidelberg für die Ideal Trend GmbH aus Berlin vor. Dem Adressaten wird eine unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder unter www.ebay.de vorgeworfen.

Auch wenn in der Abmahnung durchgehend von „Urheberrechten“ gesprochen wird, handelt es sich bei den vorliegenden Lichtbildern nicht um Werke iSd. § 2 UrhG, vielmehr um einfache Ablichtungen. Da diese allerdings Leistungsschutz besitzen (§ 72 UrhG), der weitestgehend mit dem Urheberrechtsschutz vergleichbar ist (Abweichungen gibt es bspw. bei der Frage der Schutzdauer: Beim Urheberrecht beträgt diese 70 Jahre nach Tod des Urhebers, beim Lichtbild-Leistungsschutz 50 Jahre nach Veröffentlichung), kommt es in der Sache auf die Differenzierung zumeist nicht an.

Verlangt wird zum einen die Abgabe eines Unterlassungsversprechens, sowie Zahlung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von insgesamt 20.000,00 EUR (entspricht Kosten iHv. 1.171,67 EUR) und Auskunft über Dauer und Umfang der Nutzung.

Der Streitwert wird bei vorgeworfenen 5 Verstößen berechnet wie folgt: 6000,00 EUR für den ersten Unterlassungsverstoß, 3000,00 EUR für die 4 weiteren Unterlassungsverstöße sowie 2000,00 EUR für die Auskunftsforderung.

Mit der Auskunftsforderung wird meist, so auch hier, die Schadenersatzforderung vorbereitet. Die Höhe des Schadenersatzes wird maßgeblich durch die Dauer der Nutzungshandlungen mitbestimmt. Zu den geforderten Aufwendungsersatzansprüchen bzgl. der Rechtsanwaltsgebühren kommt daher nachträglich noch eine Schadenersatzforderung auf Grundlage der zuvor erteilten Auskunft.

Das eingeforderte Unterlassungsversprechen sollte weder sofort abgegeben, noch ignoriert werden. Vielmehr ist zunächst zu prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind, was nicht immer der Fall ist. Sollten Ansprüche bestehen, ist auf den richtigen Inhalt einer Unterlassungserklärung großer Wert zu legen.

Auch der Schadenersatzbetrag ist ebenso wie der angegebene Streitwert und damit die Rechtsanwaltskosten oft übersetzt.

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