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Urheberrecht: Abmahnung Image Professionals GmbH für Heinrich Bauer Verlag KG durch Waldorf Frommer

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Image Professionals GmbH für Heinrich Bauer Verlag KG durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor.

Worum geht´s?

Die Image Professionals GmbH sei für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schweiz ausschließlich berechtigt, Ansprüche wegen unberechtigter Nutzung von Bildmaterial der Heinrich Bauer Verlag KG geltend zu machen, so Waldorf Frommer. Gestützt ist die Abmahnung auf angeblich unlizenzierte Vervielfältigung & öffentliche Zugänglichmachung von Bildmaterial. Auf dieser Grundlage wird Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz in Form von Rechtsanwaltskosten nach §§ 97, 97a, 101 UrhG und § 242 BGB gefordert. Konkret umfasst dies die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft über die Dauer der Foto-Nutzung gem. §§ 101 UrhG, 242, 259, 260 BGB.

Berechtigte Abmahnung? 

Unklar ist schon die Rechteinhaberschaft der Image Professionals GmbH an den abgemahnten Bildern der Heinrich Bauer Verlag KG. Denn für jeden geltend gemachten Anspruch gilt, dass die Anspruchsberechtigung des Fordernden nachgewiesen sein muss. Insbesondere im Urheberrecht erfordert der Beweis des Erwerbs von Urheberrechten die Vorlage eines Übertragungsvertrags bzw. einen nachweis der vollständigen Rechtekette. Die Existenz der abgemahnten Bilder in der Datenbank des Unternehmens muss nicht bedeuten, dass sie ausschließlich über die Bildrechte verfügt. Vielmehr müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Hierfür reichen nach der Rechtsprechung auch einzelne Vertragsausschnitte nicht aus. Diese können nicht ausschließen, dass in dem vollständigen Originalvertrag weitere Klauseln enthalten sind, die einem umfassenden Rechtserwerb entgegenstehen. Ebenso wenig reicht eine Zeugenaussage über den Vertragsinhalt aus.  Eine solche Wiedergabe ist höchst subjektiv. Aus diesem Grund sind Zeugen grundsätzlich ein unsicheres Beweismittel, da immer die Möglichkeit besteht, dass sie den Inhalt eines Vertrags lediglich sinngemäß wiedergeben. Entscheidungsrelevant kann nur der exakte Wortlaut sein (AG Kassel, Urteil vom 21.03.2017, Az. 410 C 4277/15).

Fazit & Empfehlung

Die Abmahnung der Image Professionals GmbH für den Heinrich Bauer Verlag KG kann Lücken in der Kette der Rechteinhaberschaft aufweisen. Unsere obigen Ausführungen sollten Sie dazu veranlassen, genau zu überprüfen, ob, von wem & in welchem Umfang Sie eine Lizenz zur Nutzung des Bildmaterials erworben haben. Die Abmahnung kann in diesen Fällen unberechtigt, möglicherweise sogar unwirksam sein und Ihnen gemäß § 97a Abs. 4 UrhG als unberechtigt und/oder unwirksam Abgemahntem ein Recht zum Gegenschlag, also auf Ersatz Ihrer Anwaltskosten, zuerkennen. Hierdurch wird der ursprünglich Abgemahnte in die Position versetzt, selbst Ersatz seiner Anwaltskosten vom Abmahner zu verlangen! Dies bedarf jedoch einer auf den Einzelfall gerichteten Überprüfung.

Fachanwalt tut Wahrheit kund!

Sollten Sie eine Abmahnung der Image Professionals GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, heißt es „Ruhe bewahren“. In keinem Fall sollten Sie vorschnell eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern fachanwaltlich beraten!

Wenn wir für Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung prüfen sollen: Rufen Sie uns an oder übersenden Sie uns gerne Ihre Abmahnung vorab zur Prüfung per E-Mail oder Fax mit Ihren Kontaktdaten. Wir melden uns dann baldmöglichst bei Ihnen, geben Ihnen eine erste Einschätzung und teilen mit, was unser Tätigwerden voraussichtlich kosten wird.

Noch Fragen? Rufen Sie uns an!

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(Autorin: Jasmin Renke, mit Lars Rieck)


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