Urheberrecht I Abmahnung I Peter Obenaus I Werner RI Rechtsanwälte Informatiker

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Bitte beachten Sie, dass der Beitrag lediglich der allgemeinen Information dient. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zur vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Abmahnschreiben von Werner R I Rechtsanwälte Informatiker www.werner-ri.de vor, in welchem diese angeben, im Auftrag von Herrn Peter Obenaus handelnd unter Studio Obenaus tätig zu sein. Mit der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung bezüglich eines Fotos begangen zu haben. Unter Fristsetzung wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, unter anderem Schadenersatz zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben.

II. Was Sie zu Unterlassungserklärungen unabhängig von I. wissen sollten!

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie mögliche Strafzahlungen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich vorerst die Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwalts, damit dieser prüft, ob eine Unterlassungserklärung umgangen werden kann.

III. Unabhängig von I. Rechte und deren Verwirkung

Das OLG München, Urteil 2. Juli 2009 – 29 U 4218/08 entschied unserer Ansicht nach dass ein Architekt seine Ansprüche dann verwirkt, wenn er bereits ein "zweites Mal" bei einem Architektenwettbewerb teilnimmt und später Ansprüche aus der ersten Teilnahme geltend machen will.

Das OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Juni 1996 – 6 U 151/95 entschied unserer Ansicht nach, dass Ansprüche aus Vertragsverstößen die erst nach "drei bzw. fünf Jahren" geltend gemacht werden, verwirkt sind, wenn der Anspruchssteller in diesem Zeitraum Kenntnis von den Vertragsverstößen hatte.

In einer neueren Entscheidung nahm unserer Ansicht nach das OLG Frankfurt, Urteil vom 21.März 2013 – 6 U 170/12 an, dass eine Verwirkung von Ansprüchen nach „sieben Jahren“ bestehe, selbst wenn der Anspruchssteller nicht direkte Kenntnis von der Vertragsverletzung hat.

IV. Abmahnung erhalten? Hilfe am Telefon, mehr gegen Abmahnung lesen Sie hier.

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnung an, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung ist.


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