Urheberrecht I Abmahnung I RGF Produktions Limited I Rechtsanwalt Munderloh I DEBCON GmbH

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I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Anwaltskanzlei Munderloh vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der RGF Produktion Limited abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, dass dieser das Urheberrecht verletzt habe. Folgendes angebliches Werk wurde nach den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt: "Extrem Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele (Wenn Deine Frau Dich langweilt, zeigen Dir diese Teens wie es geht)". Der Versuch der Forderungsbeitreibung erfolgte in einem uns vorliegenden Fall durch die DEBCON GmbH.

II. Woraus ergibt sich die Sicherheit für die Softwarefirmen, dass ein bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk heruntergeladen wurde?

Jeder Datei lässt sich ein sogenannter Hashwert zuordnen. Dieser funktioniert, wie ein Fingerabdruck. Dadurch kann die Datei getrennt vom Namen zugeordnet werden (LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 308 0 691/09). Allerdings berechtigt die Ermittlung des Hashwertes noch nicht zu einer Abmahnung. Der Hashwert funktioniert eher wie ein Wegweiser, der aufzeigt, wo sich die Werkdatei befindet (AG München vom 15.03.2013, Az.: 111 C 13236/12). 

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise sehr viele Jahre binden und kann für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Beachten Sie hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt, als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu lesen Sie mehr unter www.aid24.de.

IV. Hilfe vom Rechtsanwalt gewünscht? Rufen Sie an!


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