UrhR: Abmahnungen der Kanzlei Waldorf-Frommer Sony und 20th Century Fox

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Die vielen durch Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf-Frommer aus München mahnt weiterhin (u.a.) für die Sony Music Entertainment Germany GmbH und die 20th Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die tatsächliche oder angebliche Verletzung von Urheberrechten an Musik- und Filmwerken via Tauschbörse (Filesharing) ab.

Wie bei allen Schreiben dieser Art ist auch hier angesichts kurzer Fristen eine zügige aber nicht vorschnelle Reaktion anzuraten. Insbesondere sollte zunächst der Vorwurf intern nachvollzogen werden, um dann die Sach-und Rechtslage einschätzen zu lassen, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu gelangen. Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden sollte, sollte dies jedenfalls in abgewandelter Form geschehen. Auch wenn die Erklärung grundsätzlich bedingungsfeindlich ist, ist es möglich, diese an 2-3 Stellen zu modifizieren.

Hinsichtlich der Zahlungsforderung – hier bietet Waldorf-Frommer meist denselben Vergleichsbetrag an – hängt das Vorgehen natürlich u.a. davon ab, ob eine Verletzungshandlung tatsächlich vorliegt, für die der Abgemahnte ggf. verantwortlich gemacht werden kann (auch hier sollte eine richtige Einschätzung dem Fachmann überlassen werden). Angesichts der veränderten Rechtslage durch eine neue Gesetzgebung in diesem Bereich (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) sowie einiger in der Zwischenzeit ergangene Urteile (BGH „Morpheus“, BGH „BearShare“, aber auch OLG Hamm und andere Instanzgerichte) besteht in vielen Fällen eine gute Erfolgsaussicht, im Falle eines Verfahrens zu obsiegen.

Sofern Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf-Frommer bekommen haben, können sie sich gerne – für Sie unverbindlich – telefonisch bei uns melden, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Wir vertreten seit vielen Jahren in tausenden vergleichbaren Angelegenheiten und besitzen fundierte Kenntnisse des Urheberrechts, wie auch der entsprechende Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zeigt.


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