Urlaub, aber wann? (Das Recht auf Urlaub)

  • 1 Minuten Lesezeit

In vielen Fällen ist der Zeitpunkt des Urlaubs besonders wichtig - beispielsweise, wenn man eine Reise plant oder speziell für einen bestimmten Termin Urlaub braucht.

Nun fragen Sie sich sicher, ob der Arbeitgeber alleine den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen darf oder ob man ein „Wörtchen" mit zureden hat.

Grundsätzlich legt der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs fest. Ein Arbeitnehmer kann nicht selber bestimmen, wann er seinen Urlaub nimmt.

Jedoch gibt es auch hier Grenzen für den Arbeitgeber.

Nach § 7 des Bundesurlaubsgesetzes sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Das bedeutet, dass Sie stets den Urlaub zu einem bestimmten Termin beantragen sollten. Dies geschieht entweder über eine Urlaubsliste des Betriebes oder durch einen von Ihnen gestellten Urlaubsantrag.

Der Arbeitgeber muss den Urlaub dann zu diesem Zeitpunkt gewähren, es sei denn es sprechen dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer dagegen.

Betriebliche Gründe können beispielsweise eine krankheitsbedingte Unterbesetzung des Betriebes oder ein unerwarteter Großauftrag sein. Der Urlaubswunsch eines anderen Arbeitnehmers kann beispielsweise vorgehen, wenn dieser schulpflichtige Kinder hat.

Der Arbeitgeber muss jedoch den Urlaub gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

Wichtig! Eine „Selbstbeurlaubung" ist nicht möglich! Sie bleiben dann unerlaubt von der Arbeit fern und verletzen ihre Arbeitspflicht. Dies kann eine Abmahnung und unter Umständen sogar eine Kündigung rechtfertigen!

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema