Urteil Filesharing: Streitwert von 30.000,- Euro bei Upload eines einzigen Software-Werkes

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Das Amtsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az.: 140 C 2323/09) entschieden, dass ein Streitwert von 30.000,- Euro bei Upload eines einzigen Software-Werkes in einer P2P-Tauschbörse gerechtfertigt ist. Begründung: Die Höhe des Streitwerts sei in Filesharing-Angelegenheiten üblich.

Geklagt hatte die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an „Der Brockhaus multimedial 2006", der Beklagte hatte die Software in einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht. Der geforderte Schadensersatz in Höhe von 3000,- Euro sei, so der Richter, gerechtfertigt, da der Beklagte die Software einer unbegrenzten Personenzahl zugänglich gemacht habe.

Auch wenn die Entscheidung in dieser Form kritikwürdig ist, sollte man sie für gerichtliche Auseinandersetzungen im Bereich Filesharing im Blick behalten. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, legen Sie sie einem spezialisierten Anwalt vor, der die Berechtigung der Abmahnung inklusive der Höhe des Streitwerts und des geforderten Schadensersatzes prüft.


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