Urteile zum Thema Google Bewertungen (2024): Einige der wichtigsten Urteile im Überblick!

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Hier finden Sie eine Zusammenfassung einiger der wichtigsten Urteile und Beschlüsse zum Thema Google Bewertungen löschen aus den letzten Jahren

Bewertungen und Rezensionen im Internet (und insbesondere auf Google Maps bzw. in Ihrem Google Unternehmensprofil) sind ein wichtiges Aushängeschild Ihres Unternehmens und entscheiden oftmals darüber, ob ein Kunde Kontakt zu Ihnen aufnimmt oder einem anderen besser bewerteten Unternehmen den Vorzug gibt.


Zuvor möchten wir kurz die Begrifflichkeiten erklären: Unter einer „Bewertung“ versteht Google die Abgabe der bekannten Sterne, eine „Rezension“ hingegen meint den eigentlichen Bewertungstext.


Die Wichtigkeit von (vor allem guten) Bewertungen und Rezensionen auf Google hat uns dazu veranlasst unsere Reihe „Löschung von negativen Google Bewertungen“ ins Leben zu rufen.

In dieser Reihe haben wir bereits seit mehreren Monaten hier auf der Plattform verschiedene Gerichtsurteile und deren Kernaussagen vorgestellt, in denen deutschen Gerichte der Löschung von negativen Bewertungen bzw. negativen Rezensionen entschieden haben. Zwar beziehen sich nicht alle Urteile auf Google, jedoch sind auch diejenigen Urteile, die sich auf andere Bewertungsplattformen beziehen entsprechend auf die Fälle der Löschung von negativen Google Rezensionen und Bewertungen übertragbar.

Dieser Beitrag fasst unsere bisherigen Artikel zusammen und präsentiert erneut alle gerichtlichen Entscheidungen zum Thema Löschen von negativen Bewertungen, insbesondere auf Google. In den letzten Wochen und Monaten haben wir diese Urteile vorgestellt. Für interessierte Leser haben wir die entsprechenden Urteile verlinkt, sodass sie bei Bedarf weiterführende Informationen erhalten können (einfach auf das Aktenzeichen hinter dem jeweiligen Urteil klicken). Zudem bieten wir einen Link zu unserem ursprünglichen Artikel hier auf der Plattform an.


1. Beschluss OLG Düsseldorf vom 11.03.2011, Az. I-15 W 14/11

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-boykottaufrufe-und-die-meinungsfreiheit-204123.html


2. Urteil OLG München vom 28.10.2014, Az. 18 U 1022/14

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-bei-unzutreffender-behauptung-eines-produktmangels-203855.html


3. LG Lübeck, Urteil vom 13.06.2018, Az. 9 O 59/17

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativer-google-bewertung-mit-1-stern-ohne-begruendung-stets-moeglich-203860.html


4. OLG Köln, Urteil vom 26.06.2019, Az. 15 U 91/19

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-warum-es-nicht-auf-die-fehlende-kundenbeziehung-ankommt-203918.html


5. BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


6. OLG Köln, Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schlechte-google-bewertung-entfernen-1-stern-ohne-kommentar-neues-urteil-des-olg-koeln-staerkt-rechte-von-unternehmen-209686.html


Haben Sie auch eine oder mehrere negative Google Rezensionen erhalten und möchten Sie dies nicht einfach hinnehmen? Wir können Ihnen helfen Ihre schlechten Google Bewertungen bzw. negativen Google Rezensionen löschen zu lassen!

Wir vertreten seit mehreren Jahren erfolgreich unsere Mandantinnen und Mandanten gegen Bewertungsplattformen und sind auf die Löschung von negativen Google Rezensionen spezialisiert. Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote  bei der Löschung von negativen Google Rezensionen und Bewertungen zu erzielen (z. B. Fake-Bewertungen 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar).


Haben Sie auch negative Google Rezension(en) erhalten?

Unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie bequem und absolut unverbindlich die Möglichkeit für ein kostenfreies Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Rezensionen bzw. Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder gerne auch über die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Rezension / Bewertung).

Wenn auch Sie eine oder mehrere unberechtigte Rezensionen bzw. negative Bewertungen auf Google erhalten haben und diese dringend löschen lassen möchten, sind Sie bei uns genau richtig.


Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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