Google-Blog-Post vom 22.11.2023 zum Thema Fake-Bewertungen: Wie Google für hochwertige Bewertungen sorgen möchte

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Google äußert sich mit aktuellem Blog-Post vom 22.11.2023 zu Maßnehmen gegen Fakebewertungen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung:


Google hat in seinem Blog-Post vom 22.11.2023, den Sie übrigens hier finden, ganz frische Informationen zum Thema „Erkennung und Verhinderung von Fake-Bewertungen“ veröffentlicht. Google hat offenbar (schon länger) erkannt, das Fake-Bewertungen in Form von z. B. gekauften Positivbewertungen oder unberechtigten Negativbewertungen ein erhebliches Problem darstellen.

Nach eigen Angaben beinhaltet Google Maps Informationen zu über 250 Millionen Orten weltweit, zu denen über 300 Millionen Menschen Ihre Beiträge, wie etwa Rezensionen und Fotos zusteuern. Doch wie gewährleistet Google Maps, dass die bereitgestellten Informationen korrekt und nützlich sind? Google nennt dazu in seinem Blog-Post dazu folgende drei Strategien:


1. Schnelle Reaktion auf Echtzeit-Missbrauch


Die Systeme von Google Maps sollen nach eigenen Angaben kontinuierlich ungewöhnliche Muster in den beigesteuerten Inhalten. Bei der Identifizierung von verdächtigen Aktivitäten sollen diese Schutzmaßnahmen ergreifen, um weiteren Missbrauch zu unterbinden.

Ein anschauliches Beispiel, welches Google zu dieser Maßnahmengruppe nennt:

Ein plötzlicher Anstieg von negativen Bewertungen für eine lokale Bar in Missouri führte dazu, dass die Bewertungsfunktion temporär deaktiviert wurde, um die Auswirkungen auf die Bar zu minimieren.


2. Vorbeugung bei sensiblen Ereignissen


Google Maps agiert nach eigenen Angaben proaktiv, um während sensibler Zeiträume, wie beispielsweise Wahlen, unerwünschte und nicht relevante Inhalte zu verhindern.


3. Langfristiger Schutz


Neben kurzfristigen Maßnahmen gibt es auch langfristige Schutzmechanismen für Orte sowie Unternehmen, an denen Benutzerbeiträge wiederholt als unzureichend, schädlich oder nicht themenbezogen eingestuft wurden. Google gibt in seinem Blog-Post an, z. B. bestimmte Themen bzw. Inhalt zu blockieren


4. Wie sieht es in der Praxis aus?


In der Praxis ist Google leider nach unserer Erfahrung noch weit davon entfernt, sämtliche Fake-Bewertungen zu erkennen. Dies hat verschiedene Gründe. Teilweise sind Fake-Bewertungen auch so „gut“ gemacht, dass es für Google schwierig ist, diese zu erkennen.

Hier finden interessierte zur Vertiefung einen Beitrag von mir auf Anwalt.de zu Thema „Fake-Bewertungen erkennen“.


5. Sind Sie von negativen Google Bewertungen betroffen? Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch!


Zögern Sie nicht, uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch zu kontaktieren (Tel: 0471/483 99 88 – 0). Gemeinsam besprechen wir, ob wir auch in Ihrem Fall ungerechtfertigte negative Google-Bewertungen erfolgreich entfernen können.

Alternativ erreichen Sie uns auch per E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschungsanträgen bei Google zu einem festen und erschwinglichen Preis an ( im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer oder ungerechtfertigter Google-Bewertung/Rezension).


6. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere juristische Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an, und wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit decken kann.

Sind Sie mit einer oder mehreren ungerechtfertigten Google-Bewertungen konfrontiert und möchten diese dringend entfernen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite, um mehr über das Thema "Löschen von negativen Google-Bewertungen" zu erfahren:

www.bewertungsbeseitiger.de


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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