UWG: Abmahnung der Contumax GmbH & Co KG durch RA Marko Pietruck

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Uns liegt Scheiben des Rechtsanwaltes Marko Pietruck vor, mit welchem dieser dem Adressaten für die Contumax GmbH & Co KG unlauteres rechtliches Verhalten vorwirft.

Konkret werden dem Händler irreführende Angaben vorgeworfen, weil dieser sich bzgl. des Verkaufs von Büchern an diesen alle Rechte vorbehalten hatte. Tatsächlich sollen die betreffenden Werke gemeinfrei sein, und damit nicht rechtlich zugunsten des Adressaten geschützt sein. Durch diese falsche Angabe werde der Kunde davon abgehalten, nach Alternativangeboten zu suchen, weil er davon ausgehen müsse, dass er die Texte nur bei dem abgemahnten Händler erhalte. Aus diesem Grunde habe der Verstoß auch eine gewerbliche und wettbewerbsrechtliche Relevanz.

Neben einem vorformulierten Unterlassungsversprechen berechnet Rechtsanwalt Pietruck seine Gebühren aus einem Streitwert von 20.000 EUR (entspr. 984,60 EUR).

Auch dieser nicht ganz alltägliche Vorwurf zeigt, dass sich Unternehmer an jeder Stelle der Richtigkeit ihrer Äußerungen versichern müssen, um unliebsame Schreiben dieser Art zu vermeiden. Nahezu jede falsche Äußerung, ob in der Überschrift, in der Angebotsbeschreibung, in den AGB oder im Impressum kann geeignet sein, einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch zu begründen, wenn sie zu einer Fehlvorstellung des Kunden führt, da in den meisten Fällen Marktrelevanz bestehen wird. Es kann daher nur geraten werden, große Sorgfalt bei der Erstellung der eigenen Angebote walten zu lassen und sich insbesondere nicht zu „kreativ“ bei der Bewerbung der eigenen Produkte zu zeigen. Im Zweifelsfall kann ein auf diesem Gebiet versierter Rechtsanwalt Klarheit schaffen, wann die Grenze von erlaubter Bewerbung und unerlaubter Irreführung überschritten ist.

Das Unterlassungsversprechen ist, wie in jedem Fall, selbst für den Fall einer berechtigten Abmahnung genau auf ihren Inhalt hin zu überprüfen, um nicht mehr zu versprechen, als unbedingt erforderlich ist und Unklarheiten, die zu späteren Streitigkeiten führen können, zu vermeiden.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven bieten Onlinehändlern, die eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG erhalten haben, eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles an.

Hierzu können Sie uns die erhaltene Abmahnung für Sie unverbindliche vorab per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zurück.

Sofern Sie eine wettbewerbsrechtliche Absicherung ins Auge fassen, stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenso gerne zur Verfügung, um Ihre Rückfragen zu beantworten.


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