UWG-Abmahnung des Rechtsanwaltes Nicolas Absenger im Auftrage der GamesTrade UG vom 03.07.2017

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In der uns vorgelegten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird unsere Mandantschaft folgendes wettbewerbswidriges Verhalten über einen gewerblichen eBay Account vorgeworfen:

  • Fehlende Verlinkung zur Online-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform)
  • Unvollständige Angaben im Impressum

In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Unterlassungserklärung sollte Sie in dieser Form nicht unterzeichnen, da für den Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe verankert wurde.

Darüber hinaus werden Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 15.000 €, mithin 1.029,35 € brutto zur Erstattung gefordert.

Wir erleben es leider sehr oft, dass sich Abgemahnte nach Erhalt einer solchen Abmahnung aufgrund der dazu hinreißen lassen die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne sich zuvor fachanwaltlich beraten zu lassen.

Das Resultat sind häufig Vertragstrafen als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, sofern die Verstöße nicht rechtsicher abgestellt werden.

Darüber hinaus haben wir die Erfahrung gemacht, dass häufig noch weitere Wettbewerbsverstöße bei den Abgemahnten vorliegen, dies es naturgemäß abzustellen gilt, um weitere kostenträchtige Abmahnungen zu verhindern.

Gerne stehen wir als Fachanwälte für den gewerblichen Rechtschutz beratend und für eine Erstellung rechtsicherer Rechtstexte zur Verfügung.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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