UWG: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Herrn Dietmar I.

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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Dietmar I. vor, welcher seinen Konkurrenten wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens abmahnt. Neben einer Unterlassungsforderung verlangt Herr I. auch eine Aufwandsentschädigung (Zahlung).

Der Vorwurf richtete sich vorliegend gegen angeblich unlauteres Verhalten durch Verstoß gegen ein deutsches Gesetz, welches grundsätzlich auch als Marktverhaltensregel zu qualifizieren ist.

Allerdings bestand hier das Problem, dass die europäischen Vorgaben genau an dieser Stelle des abgemahnten Verhaltens keine Regelung vorsahen. Da im Wettbewerbsrecht das Prinzip der „Vollharmonisierung“ herrscht, darf das deutsche Recht weder „nach unten“ noch „nach oben“ von den europäischen Regelungen abweichen. Dies stellte dem Grunde nach das Kernproblem der Abmahnung dar.

Bzgl. der Aufwandsentschädigungsforderung wird ein solcher Anspruch meistens nur qualifizierter Arbeit zugebilligt, hier insbes. von Rechtsanwälten und (anerkannten) Vereinen, sodass auch ein solcher Anspruch alles andere als deutlich ist.

Grundsätzlich sollten Abmahnschreiben, egal von wem sie stammen, ernst genommen werden. Sobald ein Vorwurf berechtigt ist, besteht die Gefahr, dass auch weitere Wettbewerber denselben Fehler ebenfalls abmahnen lassen möchten. Solange die Wiederholungsgefahr nicht durch Abgabe einer (richtigen) Unterlassungserklärung ausgeschlossen wird, ist jede Abmahnung in einem solchen Fall berechtigt, mit der Folge, dass der Unternehmer im schlechtesten Fall mehrfach wegen desselben Fehlers kostenpflichtig in Anspruch genommen werden kann.

Eine schnelle Reaktion auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ist daher nicht nur angesichts der immer kurzen Fristen dringend anzuraten. Gleichzeitig sollte zuvor sorgfältig geprüft werden, ob der geltend gemachte Anspruch besteht und ob das eingeforderte Unterlassungsversprechen nicht zu weitgehend oder missverständlich formuliert wurde.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne für eine erste und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung an uns wenden. Als Fachkanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht verfügen wir über nachgewiesene und große Erfahrungen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Wir vertreten seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Wettbewerbsrecht, einem Schwerpunkt unserer Kanzlei.

Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns via E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne.


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