Vahrenwald & Kretschmer Abmahnung für Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd.

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Die Münchner Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte mahnen im Auftrag ihrer Mandantin - der Süddeutschen Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd., ebenfalls in München ansässig - wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet ab. Betroffen sind insbesondere Filme. Bei der unserer Kanzlei vorgelegten Abmahnung handelt es sich um den Film „Hausbesuch bei Nataly".

Dieser Film mit einer Länge von 55 Minuten soll laut Abmahnschreiben durch das Herunterladen in einem P2P Netzwerk wie Gnutella oder eDonkey gleichzeitig anderen Benutzern durch Freigabe zum Download angeboten worden sein.

Neben Rechtsanwaltskosten werden bei einem Streitwert von 20.000 € Schadensersatz von mindestens 20.000 € und die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung mit dem Abmahnschreiben begehrt. Als Vergleichsvorschlag wird ein Betrag in Höhe von 952 € gefordert.

Empfehlung für weiteres Vorgehen bei Abmahnungen wegen Filesharings:

Es kann allenfalls empfohlen werden, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die auf Seite 8 des Schreibens angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung könnte in der vorformulierten Form ein Schuldeingeständnis sein. Denn hier verpflichtet sich der Erklärende zur Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren bzw. der Vergleichssumme und gibt die Erklärung ohne Einschränkung ab.

Aus diesem Grund sollte eine selbst verfasste Erklärung auf jeden Fall rechtsverbindlich, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung abgegeben werden. Eine wirksame modifizierte Unterlassungserklärung räumt ebenfalls die Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung aus. Um weiteren Abmahnungen vorzubeugen, sollte ein auf diesem Rechtsgebiet versierter Anwalt mit entsprechender Erfahrung aufgesucht werden, der die Chancen, Risiken und die weitere Vorgehensweise bespricht und darüber in einem persönlichen Gespräch informiert.

Aus meiner Erfahrung gibt es folgende Verteidigungsstrategien bei Filesharing-Abmahnungen:

  1. Nichts tun (nicht sehr tauglich - erhöhtes Risiko).
  2. Eigenes Gegenschreiben und Verteidigung (nicht sehr tauglich - erhöhtes Risiko).
  3. Anwaltliche Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel eines geringeren Vergleichsbetrags (sehr tauglich - geringes Risiko).
  4. Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ohne Zahlung (wird mindestens empfohlen - mittleres Risiko).
  5. Zurückweisung sämtlicher Ansprüche (tauglich, aber nicht unbedingt empfehlenswert - hohes Risiko).

Welche Strategie im Einzelfall empfohlen wird, kann ohne Beratung und Kenntnis des Sachverhalts nicht gesagt werden. Aufgrund der Vielzahl von hierzu ergangenen Entscheidungen wird empfohlen, einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht oder Internetrecht mit der Prüfung und ggfs. Zurückweisung der Ansprüche zu beauftragen.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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