van Tilburg Consultancy: Aktuelles zum Betrug! Anwaltsinfo

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei dem betrügerischen Anbieter für Festgeld- und Tagesgeldanlagen van Tilburg Consultancy (www.vantilburg-consultancy.com) mit angegebener Adresse in Brüssel, Belgien, gibt es Neuigkeiten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Der Anbieter und die "Mitarbeiter", die sich mit falschem Namen ausgegeben haben dürften, sind nicht mehr erreichbar, die Website ist abgeschaltet.

Zwar wurden von van Tilburg Consultancy Anlegern Angebote gemacht, dass sie hier Zinsen für Festgeld erhalten würden z.B. bei der schwedischen Qliro Bank oder Collector Bank.

Doch weit gefehlt!

Banken wie die Collector Bank oder  die  Qliro Bank haben  mit dem Betrugsfall offensichtlich nichts zu tun, auch wenn von van Tilburg gut aussehende Verträge angeblich von beiden Banken übersandt hatten. Die Verträge stammen aber nicht von diesen Banken, es handelt sich um klare Fälschungen!

Die Anleger haben auch gar nicht an die Qliro Bank oder Collector Bank überwiesen, sondern an einen anderen Zahlungsdienstleister/Bank und völlig fremden Kontoinhaber!

Gegen diesen fremden Kontoinhaber haben Anleger einen klaren Rückzahlungsanspruch, z.B. gem. §§ 812 ff. BGB, denn hier sind der Willkür Tür und Tor geöffnet, dass dieser fremde Kontoinhaber das Geld abhebt oder weiter überweist.

Besonders perfide: Diverse Anleger schildern, dass ihnen anfänglich kleine Beträge als Zinsen ausbezahlt wurden, so dass sie sich in Sicherheit gewogen haben und teilweise nochmals Gelder überwiesen hatten, bei  denen nun ebenfalls die Gefahr besteht, dass sie verloren sind, sofern nicht schnell gehandelt wird.

Überweisungsrückrufe laufen inzwischen, ebenso wurden schon diverse Strafanzeigen gestellt.

Dabei wurde inzwischen Gerüchten zufolge mitgeteilt, dass wohl aufgrund der großen Anzahl von Geschädigten eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet werden soll, was für die Geschädigten gut wäre z.B. zur Bündelung der Informationen.

Auch stellt sich inzwischen die Frage, warum die Empfängerbanken nichts bemerkt haben bei z.B. der Identitätsprüfung des Kontoinhabers/der Kontoinhaber?

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ist es inzwischen gelungen, dass erste Rechtsschutzversicherungen die Kosten in dem Fall übernehmen, und ein oftmals vereinbarter "Kapitalanlageausschluss nicht greift, weil von vorneherein Betrug vorliegt. Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger/die Anlegerin.

Betroffene Anleger, die von dem Betrugsfall bei van Tilburg Consultany (www.vantilburg-consultancy.com) betroffen sind und ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema