Van Tilburg Consultancy: Spur nach Monaco? AnwaltsInfo

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Bei dem betrügerischen Anbieter für Festgeld- und Tagesgeldanlagen van Tilburg Consultancy (www.vantilburg-consultancy.com) mit angegebener Adresse in Brüssel, Belgien, wird das Ausmaß des Betruges immer offensichtlicher, und auch, mit welcher Dreistigkeit die Täter und "Hintermänner" vorgegangen sind, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Gleichzeitig haben Recherchen neue Erkenntnisse zutage gefördert:

Bei den Angaben der "Berater" von van Tilburg Consultancy, bei denen es sich um geschulte Callcenter-Mitarbeiter handelte, die sich mit falschem Namen ausgegeben hatten, an die Anleger, dass das Geld in Form von Festgeld bei Banken wie der Collector Bank oder  der Qliro Bank  angelegt werden würde, handelte es sich nur um einen "Trick",  um die Anleger zum Überweisen von Geldern auf andere Konten zu bewegen. 

Denn die obigen Banken haben nichts mit dem Fall zu tun, die Anleger haben auf das Konto einer ganz anderen Bank in Schweden überwiesen, Kontoinhaber sind auch nicht die Anleger oder auch nicht die obigen Banken, sondern ein fremder Kontoinhaber, ein Unternehmen namens O ... aus Osteuropa.

Dort wurde das Geld aber offensichtlich nicht angelegt, sondern gleich veruntreut.

Recherchen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB haben nun ergeben, dass eine mit diesem Unternehmens "O ..." aus Osteuropa involvierte Person Internetangaben zufolge in Monaco leben soll.

Inzwischen liegt Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB auch ein Anwaltsschreiben einer internationalen Anwalts-Kanzlei mit Sitz z.B. in Israel und den USA vor, die mitteilt, dass sie diese Person und die Unternehmen vertreten würde (neben dem Unternehmen "O ..." noch ein weiteres Unternehmen) und mitgeteilt wird, dass aber die vertretene Person ebenfalls Opfer des Betrugs geworden sein soll, der von van Tilburg Consultancy und ihren Verantwortlichen ausgeführt wurde.

Es bleibt nun abzuwarten, was die weiteren Ermittlungen und Recherchen ergeben werden, bis zum Beweis des Gegenteils muss selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelten.

Auch bleibt  abzuwarten, ob Anlegergelder wieder zurück geführt werden können und wer letztendlich für den Betrug zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Betroffene Anleger sollten nach Ansicht von Dr.  Späth & Partner RAen jedenfalls umgehend tätig werden, um noch zu retten, was zu retten ist, bevor das überwiesene Geld "weg" ist.

Ansprüche gegen Täter, "Hintermänner"; Kontoinhaber und Empfängerbanken sollten geprüft werden.

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger/die Anlegerin.

Betroffene Anleger, die von dem Betrugsfall bei van Tilburg Consultany (www.vantilburg-consultancy.com) betroffen sind und ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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