VanTilburgConsultancy: Betrug- Anleger-es eilt! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen van Tilburg Consultancy (www.vantilburg-consultancy.com) mit angegebener Adresse in Brüssel, Belgien steht leider inzwischen eindeutig fest, dass Anlage-Betrug vorliegt, und Anleger schnell handeln müssen, um einen Totalverlust ihres überwiesenen Geldes zu vermeiden, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Nicht nur, dass nach einer Warnung der Finanzmarktaufsicht BaFin vom 14.02.2023 fest stand, dass der Anbieter ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen arbeitete.

Inzwischen spricht weiter die Stiftung Warentest in einer Warnung vom 10.02.2023 davon: "Van Tilburg Consultancy ist Fake" und spricht davon, dass van Tilburg Consultancy Anleger prellen werde und bereits Anzeige erstattet wurde, und schlimmer noch, das Polizeipräsidium Neubrandenburg in einer Warnung vom 13.02.2023 ausdrücklich von "Vorsicht vor Anlagebetrug im Zusammenhang mit der van Tilburg Consultancy".

Damit steht fest, dass bei van Tilburg Consultancy Betrug vorliegt und betroffene Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB schnell handeln, um die von ihnen überwiesenen Gelder noch bei den Empfängerbanken zu sichern, bevor diese von den vermutlich fremden Kontoinhabern veruntreut werden können. Diverse andere Betrugsfälle mit angeblichen Festgeldanlagen wie weltzins.de, Eurozins, Investfinans AB, Zinsfuchs.eu o.ä. zeigen, dass hier absolute Eile geboten ist!

Bei van Tilburg Consultancy sollten Anleger, wie von Dr. Späth & Partner recherchiert werden konnte, das Geld teilweise an Banken in Schweden wie die Qliro oder Banken in Dänemark überweisen.

Die Banken existieren in der Regel und auch die Bankkonten bei diesen Empfängerbanken, es handelt sich aber bei Festgeldbetrügereien in der Regel nicht um Konten der Empfängerbanken oder der Anleger selbst- auch wenn diese das teilweise denken- sondern in der Regel von fremden dritten Kontoinhabern, die die Gelder gleich abheben oder weiter überweisen und veruntreuen. Hier droht Totalverlust des überwiesenen Geldes!

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB sollten Anleger von van Tilburg Consultancy unbedingt schnell handeln, um z.B. Gelder auf Empfängerkonten noch einzufrieren, bevor diese abgehoben werden können, da teilweise, wie recherchiert werden konnte, von Anlegern die Gelder erst vor kurzem überwiesen wurden, könnten hier noch Chancen bestehen.

Ansonsten sollten Anleger auch weitere Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen "Hintermänner", prüfen, die Kontoinhaber bei den Empfängerbanken, gegen die Anleger einen Rückzahlungsanspruch haben, z.B. gemäß §§ 812 ff. BGB, aber auch z.B. gegen die Empfängerbanken, bei denen überprüft werden kann, ob sie z.B. die Geldwäschevorschriften eingehalten haben.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen erteilen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung. 

Betroffene Anleger, die bei van Tilburg Consultany (www.vantilburg-consultancy.com) ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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