Vatersuche über das Handy?
- 1 Minute Lesezeit
Wenn nach einem One-Night-Stand ein Kind geboren wird, muss der Vater auch dann Unterhalt für das Kind zahlen, wenn es bei der einen Nacht geblieben ist. Ein findiger Vater hatte der Mutter des Kindes nur seine Handynummer und seinen Vornamen mitgeteilt. Den Nachnamen wusste die Mutter nicht. Sie verklagte jedoch die Telekom auf Auskunft über den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers des Handys. Das Gericht verurteilte die Telekom, die Daten an die Mutter herauszugeben.
Rechtsanwalt Martin Müller
Artikel teilen: