Vatersuche über das Handy?

  • 1 Minute Lesezeit

Wenn nach einem One-Night-Stand ein Kind geboren wird, muss der Vater auch dann Unterhalt für das Kind zahlen, wenn es bei der einen Nacht geblieben ist. Ein findiger Vater hatte der Mutter des Kindes nur seine Handynummer und seinen Vornamen mitgeteilt. Den Nachnamen wusste die Mutter nicht. Sie verklagte jedoch die Telekom auf Auskunft über den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers des Handys. Das Gericht verurteilte die Telekom, die Daten an die Mutter herauszugeben.

Rechtsanwalt Martin Müller


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema