Verbot der Lenkung von Fahrrad, Mofa oder Fuhrwerken – BayVGH München v. 17.01.2020

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Wird ein Täter wegen Trunkenheit strafrechtlich verurteilt, ist in der Regel auch die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist aufgrund der Verurteilung aber nicht gehindert, ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten beizubringen. Soweit dieses nicht vorgelegt wird, kann die Behörde auch grundsätzlich die Nutzung von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagen.

Dies ist aber nicht grundsätzlich rechtmäßig, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 17.01.2020 – 11 B 19.1274 – festgestellt hat.

Bei der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt. Mit dem Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, wird auch keine Erlaubnis zum Erlöschen gebracht (BayVGH vom 17.01.2020).

Die Richter des BayVGH sahen die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge als rechtswidrig an, da zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung nicht mehr auf die Ungeeignetheit des Klägers geschlossen werden kann. Zwar ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 FeV das Führen von Fahrzeugen oder Tieren zu untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur bedingt geeignet dafür erweist.

Die Behörde hatte mehrfach über einen längeren Zeitraum von Jahren die Vorlage einer MPU angeordnet. Zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung durfte der Kläger aber nach dem Urteil vom 17.01.2020 die Vorlage verweigern, da die Anlasstat mittlerweile aus dem Fahreignungsregister getilgt wurde und ihm somit auch nicht mehr entgegengehalten werden durfte. Das Festhalten an der Untersagungsverfügung wäre unverhältnismäßig. Das Gericht hat allerdings die Revision der klärungsbedürftigen Frage des Zeitpunkts der Untersagung zugelassen.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, hat sich auf das Fahrerlaubnis-, Straf- und Bußgeldrecht im Verkehrsrecht spezialisiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihm das Zertifikat Q für besondere Bemühungen in der Fortbildung verliehen.


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