Verbrauchertäuschung: Landgericht verbietet Werbung für NEM-Produktserie „ROOT WELLNESS“ (CLEAN SLATE u.a.)

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Das Landgericht Traunstein hat einer Vertriebspartnerin des Unternehmens per einstweiliger Verfügung vom 06.06.2023 die Verwendung von 68 rechtswidrigen Werbeaussagen für die Nahrungsergänzungsmittel des US-HerstellersROOT WELLNESS LLC“ aus Tennessee verboten. Zwischenzeitlich liegt auch eine begründeter Beschluss des LG Hamburg mit einem Verbot von 120 Werbeversprechen zu dieser Produktserie vor. 

In der EU tritt das Unternehmen nur mit einem verschachtelten Gesellschaftskonstrukt über die "Root Wellness Holdings BV" auf, das nicht erreichbar ist, aber als offizieller Inverkehrbringer (Importeur) für die Produktqualität und Rechtskonformität haften soll. 

Werbung mit „Ausgangsrohstoff“ Klinoptilolith, der im Produkt CLEAN SLATE nicht enthalten ist.

Das Hauptprodukt „CLEAN SLATE“, das für nicht weniger 74 US$ oder auch in manchen Onlineshops hierzulande für rund 100, - € für ein 30 ml-Fläschchen wie im Bild angeboten wird, enthält gemäß Deklaration Vitamin C, Meersalz, Zusatzstoff Siliziumdioxid („Kieselsäure“) sowie Kaliumsorbat zur Konservierung.

Diese gewöhnlichen Inhaltsstoffe sind in vielen Nahrungsergänzungsmitteln enthalten, die jedoch für Bruchteile dieses Preises in jeder Drogerie oder Apotheke erhältlich sind.  

Der Hersteller bewirbt die Nahrungsergänzung ohne Hintergrund und illegal als modernes Entgiftungsmittel und Allheilmittel.

Dazu begründet er diese Behauptung mit einer ganz besonderen "chemischen Legende", die offenbar den immensen Preis rechtfertigen soll. 

So soll der einfache Zusatzstoff Siliziumdioxid, der auch umgangssprachlich als "Kieselsäure" bekannt ist, aus dem Zeolith Klinoptilolith gewonnen worden sein und daher dessen Eigenschaften - wie auch immer - "geerbt" haben. Natürlich gleitet die Produktbeschreibung damit in Esoterik ab. Denn der Inhaltsstoff besteht gemäß der chemischen Formel SiO2 immer aus dem oxidierten Element Silizium, also der Verbindung mit Sauerstoff. 

Der Herstellungsweg bis zu dieser chemischen Verbindung im Endprodukt ist für das Ergebnis ganz offensichtlich irrelevant. 

Dabei ist es natürlich wirtschaftlich unsinnig, das sehr einfache Molekül aus einem teuren Zeolith durch molekulare Veränderung herauszulösen. Denn Silizium ist einer der auf der Erde am meisten verfügbaren Stoffe überhaupt. 

In zahlreichen Werbevideos tritt als angebliche Entwicklerin und Wissenschaftlerin "Dr. Christina Rahm" auf und erklärt die Produkte. [Der Link führt zu einer Veröffentlichung der Rudolph Kwanue University, Liberia, - Teil der Hochschulkette "Grace International Bible University", zur Verleihung einer Ehrendoktorwürde mit Würdigung und Lebenslauf. ]

Interessanter Weise wird in der Veröffentlichung zum Herstellungsverfahren des Produkts "CLEAN SLATE" die Bezeichnung "Fracking" benutzt, die bekanntlich für die Gewinnung von Methangas (Fracking-Gas) aus Schiefergestein steht. Für das Aufbrechen von Molekülketten zur Herstellung anderer Stoffe wird in der Chemie dagegen der Begriff "Cracking" verwendet. 

Es drängt sich daher die Vermutung auf, dass die Geschichte frei erfunden ist, um den hohen Gewinn mit dem einfachen Produkt zu rechtfertigen. Dafür spricht auch die in der Werbung wiederholte Behauptung, der nur geringfügig enthaltene Zusatzstoff sei eine "Weiterentwicklung" des komplexen Klinoptilolith. 

Die EU Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) untersagt alle irreführenden Angaben zu Inhaltsstoffen, wie "97 % reines Klinoptilolith, 3 % Bentonit", und gibt statt dessen eine transparente Deklaration auch in der Werbung vor. 

Das Landgericht hatte für die irreführende Story der Ernährungswissenschaftlerin kein Verständnis und hat alle entsprechenden Angaben, die eine Bezugnahme zu Zeolith und Klinoptilolith enthielten, verboten. 

Auch Kieselsäure ist kaum enthalten.

Zudem ergab die dem Gericht vorgelegte Analyse der Inhaltsstoffe, dass das Siliziumdioxid als Zusatzstoff zu Vitamin C und Meersalz mit 0,236 g / kg nur in marginaler Menge in Clean Slate enthalten ist.

Zum Vergleich weist einfacher Hafer nach Analysen durchschnittlich 6 g / kg des einfachen Minerals, also den 25fachen Anteil auf. Viele Pflanzen und auch Mineralwässer enthalten das Mineral, das sie gelöst aus dem Boden aufnehmen. Ein Mangel daran ist also bei einer normalen Ernährung nicht zu befürchten. 

Kern der Werbestory ist eine angebliche Entgiftung

In der Werbung des Herstellers und seiner Vertriebspartner wird behauptet, das Produkt habe insbesondere die Fähigkeit von Klinoptilolith als Weiterentwicklung "geerbt", Giftstoffe im Körper binden und ausleiten zu können. Anders als die allenfalls im Verdauungstrakt wirksamen Zeolithe können das verkleinerte Molekül so Toxine im ganzen Körper (einschl. Gehirn) erreichen.

Für diese Behauptung gibt es allerdings noch nicht einmal Anhaltspunkte, geschweige denn irgendwelche fundierten Nachweise über Anwendungsbeobachtungen und Studien. 

In Studien wurden Verbesserungen an Haut und Haaren durch Kieselsäure beobachtet, allerdings bei höherer Dosierung und nicht tropfenweise über eine Lösung, in der es kaum enthalten ist. Einen hinreichenden Nachweis auch für diese ebenfalls von anderen Anbietern oft zitierten Ergebnisse in Einzeluntersuchungen gibt es nicht.

Von einer Entgiftungswirkung kann allerdings gar keine Rede sein. Alle entsprechenden Werbeaussagen hat das Landgericht ebenfalls verboten.  

Denn nach EU-Recht werden solche Angaben für Nahrungsergänzungsmittel einer genauen Prüfung unterzogen und im positiven Fall für jede Werbung eine Formulierung vorgegeben, die das Ergebnis exakt, also ohne Übertreibungen, wiedergibt. Beispielsweise für bekannte Vitamine, Coffein und auch viele neu eingeführte Naturstoffe sind in diesem Rahmen Angaben freigegeben, für Kieselsäure keine einzige. 

Die EU Health Claims Verordnung untersagt alle Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug oder der Reduktion von Körpergewicht, die nicht über eine veröffentlichte Gemeinschaftsliste freigegeben wurden. Außerdem sind weitere aufklärende Pflichtangaben als Zusatz zu den "Claims" genau vorgeschrieben, um Missverständnisse zu den Angaben zu vermeiden. Dies ist beispielsweise der obligatorische Hinweis auf den Vorteil einer gesunden Ernährung, die jegliche Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nicht ausgleichen können. 

Nähere Informationen zu "DETOX" und der tatsächlich  wichtigen und effektiven Selbstreinigung des Körpers, die man mit viel Wasser fördern kann, finden Sie mit Experteninterviews in diesem Beitrag des NDR.

Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen. 

Daher kann auch kein Produkt, das Kieselsäure enthält mit irgendeiner Verbesserung der Gesundheit oder gar Vorbeugung wie Heilung von Krankheiten in Verbindung gebracht werden. 

Genau das ist aber leider der Fall. 

Die Vertriebspartnerin brachte die Anwendung des Produkts "CLEAN SLATE"  sogar mit einer "Diagnosen von schweren Formen von Fibromyalgie, MS, chron. Müdigkeitssyndrom, chron. Borreliose, Autismus, Herzkreislauferkrankungen" im Rahmen ihrer "Dosierungsempfehlungen" in Verbindung.

Auch für diese grob illegalen Angaben hatte das Landgericht kein Verständnis und sprach ein Verbot unter Androhung von Ordnungsgeldern oder ersatzweise Ordnungshaft bei einer Zuwiderhandlung an. 

Einzig positiv an der Werbung ist, dass empfohlen wird, viel Wasser zur Einnahme der Tröpfchen zu trinken. Denn das getrunkene klare Wasser wirkt sich nach medizinwissenschaftlichen Erkenntnissen tatsächlich positiv auf die Blutreinigung durch Körperorgane aus (s. Bericht des NDR oben). Wir trinken tendenziell zu wenig. Daher lassen sich damit vielleicht auch einige der Wunderheilungsgeschichten zu dem Produkt erklären, die von anderen Vertriebspartnern ohne Quellenangabe oder gar Nachweis einer Authentizität verbreitet werden. Auch im Trinkwasser ist im Übrigen häufig ein wenig gelöstes Silizium enthalten und mehr in den Mineralwässern.

Verbote auch gegen andere Produktwerbung der Serie

Die Produktserie des US-Herstellers ROOT WELLNESS umfasst unter anderem auch noch weitere Nahrungsergänzungsmittel mit klingenden Namen wie "ZERO-IN", "RESTORE", "IMMUN DEFENSE SHIELD", "NATURAL BARRIER SUPPORT", "RELIVE GREENS" oder "GIVE ME BACK MY YOUTH".

Auch für die weiteren Produkte nutzte die Vertriebspartnerin rechtswidrige gesundheitsbezogene Werbeaussagen, deren weitere Verwendung das Gericht zunächst vorläufig untersagte.

Wer ist so dumm....?  - ist meist unfaire Kritik an der falschen Stelle und Opferverachtung

Bei vorschnellen Urteilen über die um erhebliche Beträge "erleichterten" Kunden sollte man Bedenken, dass diese Art von "Werbung" insbesondere Kranke, darunter chronisch und schwer Erkrankte anspricht. 

Sie greifen in ihrer Not nach jeder Hoffnung, „jedem Strohhalm“ und sind in der Zwangslage daher bekanntlich geneigt, auch für kostenintensive, zweifelhafte Hilfsmittel viel Geld auszugeben.

Daher ist ein Schutz vor derartiger Scharlatanerie auch wesentlich und sollte beim Verbraucherschutz ausnahmslos durchgesetzt werden. 

Kunden können Bestellungen widerrufen und anfechten

Wer Produkte irregeleitet und im Vertrauen auf gesundheitsbezogene Irreführung bestellt hat, kann die Bestellung widerrufen oder im Fall der Lieferung die Bestellung auch nach Verwendung anfechten und ihr Geld zurückfordern. 

Ergänzung wegen mehrerer Nachfragen:

Sie haben bei Bestellungen über das Internet natürlich generell das bekannte Widerrufsrecht, das ohne jede Einschränkung gilt, wenn nicht ordnungsgemäß (auch über evtl. Einschränkungen) belehrt wurde. Die Frist läuft erst ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Belehrung gemäß dem gesetzlichen Muster und ansonsten 12 Monate und zwei Wochen, nachdem Sie die Ware erhalten haben. Auch US-Anbieter, die zur Auslieferung in die EU einen Onlineshop und in der EU dazu noch ein Lager und eine für den Import verantwortliche Gesellschaft betreiben, haben selbstverständlich umfassend das EU-Recht zu beachten und einen rechtskonformen Onlineshop bereitzustellen.


Für eine Anfechtung der Bestellung gemäß § 123 BGB wegen einer arglistigen Täuschung ist es zudem irrelevant, ob das Produkt bereits benutzt wurde. Wer täuscht, kann auch keinen Ersatz verlangen. 

Dazu genügt es, auf rechtswidrige Werbeaussagen des Herstellers mündlich oder schriftlich zu verweisen oder sie gar selbst zu verwenden.

Zahlungssysteme wie PayPal bieten bei Rechtsverstößen der Anbieter freiwillige Unterstützung bei der Konfliktlösung an. Hier wären aber die Abläufe und Fristen für einen Erstattungsantrag genau zu beachten.

 

Verworrene Gesellschaftsverhältnisse 


Wir haben festgestellt, dass die Zuständigkeit für den unternehmenseigenen Onlineshop (therootbrands.com) und bei Amazon.de auf die produktverantwortliche Gesellschaft "ROOT WELLNESS HOLDINGS B.V." in den Niederlanden umgestellt wurde. 

Passend zu der unseriösen Werbung sind die Verantwortlichkeiten in dieser Gesellschaft unklar. Denn Geschäftsführer ist nicht der angegebene Herr Durieux, sondern laut dem Informationsdienst Dun & Bradstreet die weitere Gesellschaft "Distripartner B.V." oder Distribution Partners B.V. (wurde anscheinend geändert, aktuelle Daten recherchieren wir gerade). Auch diese Kapitalgesellschaft ist "menschenleer", was in den Niederlanden offenbar möglich ist. Sie wird durch eine "Kaliber Holding B.V." vertreten und diese dann laut D&B erstmals durch eine Person namens "G. Liber". Herr Durieux taucht derzeit nirgends in den Auskünften auf. 


Es dürfte also schwierig werden, ROOT WELLNESS auf Kaufpreiserstattung und Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Auch diese Verwirrung mit unvollständigen und falschen Daten zum Anbieter verstößt natürlich gegen Transparenzvorschriften im Verbraucherschutz.


Denn Inhalte einer Produktbeschreibung im Kaufangebot und der Werbung müssen umfassend richtig sein. Anbieter können sich nicht auf die evtl. richtigen Angaben auf dem Produkt "als Korrektur" berufen, die online ohnehin nicht sichtbar sind. Auch "Disclaimer" als "Ausgleich" für Werbelügen oder unzulässige, irreführende Gesundheitswerbung sind richtiger Weise in der EU völlig unwirksam.


Anderen ROOT-Vertriebspartnern drohen ebenfalls Verbotsverfahren und Kosten

Es laufen auch bereits zwei entsprechende Verfahren in Hamburg und Leipzig. 

Da sich der Hersteller selbst mit der Verschachtelung seiner Importgesellschaft "wegduckt" und sich so jeder Verantwortung für die eigenen Werbeaussagen entzieht, trifft die Haftung seine Network-Vertriebspartner, die er stattdessen vorschiebt. Rechtswidrige Werbefilme, wie über YouTube, werden aus den USA betrieben (s. Bild oben). 

Gegen das Verbot des Landgerichts Traunstein (2 HK O 1211/23) kann die adressierte Vertriebspartnerin Widerspruch einlegen und so eine weitere Verhandlung und ein vorläufig abschließendes Urteil des Gerichts im Eilverfahren erreichen. Ein solches Rechtsmittel liegt bisher nicht vor. Eine endgültige Klärung erfolgt dann über ein weiteres Klageverfahren, sollte keine außergerichtliche Einigung der Parteien zustande kommen.


Weitere Reaktionen bisher: 
Keine Einsicht und personenbezogene Hetze gegen die Aufklärung

Da die noch für das Vertriebsnetz tätigen ROOT-Wellness-Vertriebspartner wie auch dieser Hersteller selbst offensichtlich keine Sachargumente gegen diese Aufklärung ihres Werbefakes vorbringen können, greifen einige zu anonymer, persönlicher Hetze.

Dies zeigt sich schon daran, dass keinerlei Beschwerde gegen diesen Ratgeberartikel, geschweige denn irgendeine Richtigstellung zu einer der genannten Tatsachen vorliegt - im Gegenteil: 

So erkannte eine für die Produkte ebenfalls werbende Ärztin aus Oberbayern ihren Fehler und verpflichtete sich freiwillig zur Unterlassung der irreführenden Angaben zu den Inhaltsstoffen, ihrer Wirkung und den rechtswidrigen Werbeaussagen. 

Eine weitere Vertriebspartnerin, ebenfalls mit ärztlicher Ausbildung, die sie in der Werbung einsetzte, hat die gegen sie vor dem Landgericht Leipzig im Eilverfahren geltend gemachten Unterlassungsansprüche gerade formal anerkannt. 

Auch hier war zunächst die Irreführung über Inhaltsstoffe des Produkts CLEAN SLATE und nicht nur Wirkungszusagen Gegenstand des Verfahrens. Dies betrifft neben weiteren die falsche Angabe:

"97 % Klinoptilolith, 3 % Bentonit plus Ursalz Mineralien"

Es ist also offensichtlich eine Falschbehauptung, wenn ROOT-Vertriebspartner verbreiten, es ginge in den Gerichtsverfahren nur um ein formales Verbot von Werbeaussagen durch die Health Claims Verordnung. 

Wer so wirbt, weiß, welche Qualität die Werbeinhalte haben.

Diese sachliche Aufklärung ist auch weiterhin dringend nötig, zumal insbesondere der Hersteller selbst die irreführenden Angaben im Internet, genau wie Vertriebspartnerunternehmen und Werbeagenturen intensiv weiterverbreiten, und das teilweise in einer Flut von Schleichwerbung, die als scheinbarer Redaktionsbeitrag eine Fake-Lokalmediums wie "Frankfurter Journal", "Bremer Journal" scheinbar objektive "Produkttests", mit Fake-"Selbsthilfegruppen", Fake-Sportvereine oder Fachforen getarnt wird. Dazu werden intensiv Online-Werbekampagnen geschaltet. Im Impressum der Portale ist aber meist nur presserechtswidrig eine nicht greifbare Gesellschaft auf den Marshall Islands als Verantwortliche ausgewiesen, um eine direkte Abwehr des Fakes zu verhindern. 

 

Verbraucherschutzeinrichtung in den USA kommt zu entsprechender Bewertung 

Wer dennoch immer noch an den Feststellungen dieses Ratgebers zweifelt, kann sich die entsprechende Beurteilung der auf Heilung von Krankheiten bezogenen Werbeaussagen durch Experten in den USA vom 18.10.2022 durchlesen.
Der Wettbewerbsverband legt dort neben Heilungszusagen ohne Hintergrund auch falsche Angaben zu Mitgliedschaften offen, mit denen ROOT WELLNESS demnach die Öffentlichkeit über eine tatsächlich nicht vorhandene Qualitätskontrolle getäuscht hat. 
Die unabhängige Expertenstelle hat deshalb Beschwerde an dort zuständige, sehr mächtige US FTC - Federal Trade Commission (Bundeshandelskommission) eingelegt. Das ist eine staatliche Behörde, oberste Bundesbehörde, deren Vorsitzender vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt wird.

Update:
Existiert die ROOT Wellness LLC in Tennessee noch? 

Uns liegt ein offizieller Registerauszug des Secretary of State Tre Hargett vom 07.09.2023 vor, nachdem die Gesellschaft schon seit September 2022 amtlich "inaktiv" gesetzt wurde, also keine geschäftlichen Aktivitäten mehr durchführen darf. 
Die unter therootbrands.com genannte "Chairman of the Board Dr. Christina Rahm" Cook und "Originator" Gründer Clayton Thomas tauchen dort nicht (mehr) auf. Als registrierte Agentin wird nur Duquesne Cook genannt. Was ist der Hintergrund? Wurde das Geschäft in den USA nach einer Beschwerde eines Direktvertriebsverbands wegen unlauterer Geschäftspraktiken wie irreführender Werbung aufgegeben (s.u.)? 
Wir werden weiter recherchieren. 

Foto(s): Stefan Musiol Stock, Cheater: Photo ID: 89805958 (Kenneth Man) stutterstock.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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