Täuschung über Inhaltsstoffe & Wirkung: 120 Werbeaussagen für Produktserie ROOT Wellness (Clean Slate,..) verboten

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Mit den Verboten hat die Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ein weiteres Vertriebspartnerunternehmen des Herstellers ROOT Wellness LLC in Tennessee, USA adressiert, nachdem andere Gerichte zwei weiteren Vermittlern des Multi-Level-Marketing-Vertriebs für die Serie (Restore, GMBY, Relive Greens,...) entsprechende Verstöße in geringerem Umfang untersagt hatten.

Zuvor hatte eine Ärztin aus Leipzig, die sich ebenfalls intensiv als Vertriebspartnerin mit rechtswidriger Werbung engagiert hatte, im Gerichtsverfahren alle Unterlassungsforderungen endgültig anerkannt.

Mit der umfassenden Irreführung unter intensiver Suchmaschinenwerbung, die so beendet wurde, hatte die Gesellschaft aus einem in der Schweiz ansässigen Konzern gesundheitsbezogene Werbeaussagen für die Produkte verbreitet, die keinen medizinischen Hintergrund haben.

Dieser Ratgeberartikel ergänzt aufgrund hohem Interesse und den weiteren Gerichtsentscheidungen, die im Juli 2023 erlassen wurden, den  vorausgehenden Bericht zu der ersten Gerichtsentscheidung und zu den Rechercheergebnissen zum Herstellerunternehmen, erschienen unter dem Titel

Verbrauchertäuschung: Landgericht verbietet Werbung für NEM-Produktserie „ROOT WELLNESS“ (CLEAN SLATE u.a.)

(ebenfalls anwalt.de)

Entgegen der falschen Darstellung - auch über eine Veröffentlichung  in der Internetpräsentation - waren im Verfahren alleine 15 sachlich falsche und irreführende Angaben zu den Inhaltsstoffen und zur Wirkung des Hauptprodukts Clean Slate Gegenstand und nicht etwa nur „Formalverbote“ gegen Heilungszusagen. 

Mit dieser Falschdarstellung sollte suggeriert werden, dass die Angaben ja „eigentlich richtig“ wären und nur wegen den Untersagungen der Health Claims Verordnung nicht verwendet werden dürften.

Davon kann natürlich keine Rede sein. Die behaupteten Wirkungen gibt es nicht.

Vor allem die massiv verbreiteten Heilungszusagen zu der Produktserie aus Nahrungsergänzungsmitteln haben nachweislich keinen sachlichen Hintergrund. 

Hintergrund: Illegale Gesundheitswerbung des Herstellers über YouTube

Viele der Aussagen stammen ersichtlich aus professionell erstellten Werbevideos, die der Hersteller aus den USA über das Videoportal verbreitet. 

Keine dieser dargestellten, scheinwissenschaftlichen Herleitungen einer Wirkung gegen gefährliche Krankheiten wurde tatsächlich mit klinischen Studien belegt. Es handelt sich meistens um Indizien aus Versuchen mit Zellen im Reagenzglas (Fachbezeichnung: in-vitro).

Wie man bei dem Hinweisportal der Verbraucherzentralen zu den beworbenen Inhaltsstoffen entnehmen kann, gibt es für keine der Angaben einen wissenschaftlichen Nachweis.

Daher sind alle untersuchten Behauptungen auch rechtswidrig. Zulässige Angaben für Nahrungsergänzungsmittel werden nach genauer Prüfung durch Experten der Fachbehörde EFSA EU-weit freigegeben, um Irreführungen und Scharlatanerie zu unterbinden.

Es ist demnach geradezu absurd, dass Vertriebspartner des Herstellers, die sich in Kommentaren auf unseren Facebook Post ohne Zusammenhang misstrauisch zu Impfungen und Pharmaunternehmen äußern, deren Arzneimittelprodukte tatsächlich strengsten Kontrollmaßnahmen durch wissenschaftlich überwachte klinische Studien unterliegen, einer selbsternannten Wissenschaftlerin ohne nachgewiesenen Studienabschluss oder gar Promotion und Forschungserfahrung blind vertrauen (womit sie allerdings auch Geld verdienen). 

Die Reagenzglas-Versuche ergeben wie Tierversuche nur einen Anhaltspunkt, eine mögliche Wirkung des Stoffs auch im lebenden menschlichen Körper (Fachbegriff: in-vivo) zu untersuchen.

So ist jede insbesondere Heilwirkung, insbesondere eine „Entgiftungswirkung“ der Inhaltsstoffe des Produkts Clean Slate, mit Vitamin C und Meersalz, insbesondere der nur geringfügig als Zusatzstoff enthaltene Inhaltsstoff Siliziumdioxid, der entgegen der Irreführung keinerlei Ähnlichkeit mit Zeolithen hat, ausgeschlossen.

Vielmehr ist es also so, dass diese Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner, dazu etliche Heilpraktiker/innen ganz bewusst, aber verantwortungslos den Kunden gegenüber und aus reinem Gewinnstreben gefährliche Konkurrenz zu der einzig nachweislich wirksamen medizinischen Behandlung zugelassener Ärzte betreiben.

Betroffene können auch bei gefährlichen Beschwerden mit den unzähligen, durch das Landgericht Hamburg ebenfalls verbotenen Heilungs-Wundergeschichten die unter Herabsetzung der geprüften ärztlichen Behandlungsmethoden von einem dringend notwendigen Arztbesuch abgehalten werden.

Es wirkt nur die Irreführung 
- in gefährlicher Weise

Aus Zusendungen von Betroffenen ist ersichtlich, dass die Irreführung wirkt. So werden die Nahrungsmittel tatsächlich fälschlich als wirksame Arzneimittel wahrgenommen. Tatsächlich sind es aber einfache Nahrungsmittel (Nahrungsergänzungsmittel), für die jede medizinische Wirkung ausgeschlossen sein muss. Denn sonst wären es illegale Funktionsarzneimittel oder Medizinprodukte ohne Zulassung. Das gilt insbesondere für eine Wirkung, mit der Giftstoffe aus dem Körper entfernt werden oder andere Krankheiten wirksam kuriert werden können.

Keines der angebotenen Nahrungsmittel kann eine derartige Wirkung haben. Spezielle Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln wie Vitamine, Mineralien oder  Spurenelemente können nur die normalen Körperfunktionen unterstützen. Man kann mit einer Einnahme aber niemals Krankheitszustände verbessern oder gar kurieren. So kann eine Einnahme von Vitamin D die Funktion des Immunsystems nur dann normalisieren, wenn ein Mangel an dem Nährstoff bestand, der die Funktion tatsächlich beeinträchtigte. Eine Dosierung über dem Tagesbedarf kann wie eine zusätzliche Einnahme trotz ausreichend vorhandenem Nährstoff aus der natürlichen Ernährung dagegen nur zu gesundheitlichen Problemen führen und "stärkt" das Immunsystem in keiner Weise! 

Außerdem muss die Bioverfügbarkeit nachgewiesen sein. So ist beispielsweise die Einnahme eine Nährstoffs für das Gehirn, der im Reagenzglas von Gehirnzellen aufgenommen wird, aber bei Einnahme über die Nahrung die Blut-Hirn-Schranke nicht überwindet, nutzlos. 
Daher sind die wenigen, europaweit einheitlich freigegebenen Wirkungszusagen für Inhaltsstoffe der Nahrungsmittel auch umfassend geprüft worden und nur unter dem Vorbehalt einer bestimmten Wirkstoffkonzentration und Dosierung zugelassen. Dies gilt auch für die wenigen, tatsächlichen Funktionsnährstoffe, die vor allem mit der Zusage einer Appetitreduktion beworben werden dürfen, aber nur mit genauer Vorgabe zur Einnahme und Dosierung. 

Und selbst dann kann einem Nahrungsmittel und im Übrigen auch einem zugelassenen Arzneimittel niemals eine sichere Wirkung zugeschrieben werden. Die menschlichen Anlagen und die individuelle Konstitution (Gewicht, Fitness, Organleistung, Hormonhaushalt) sowie Umstände wie Ernährung sind zu verschieden. 

Wer anderes behauptet, betreibt nicht nur illegale Werbung, sondern damit auch gefährliche Scharlatanerie.

In jedem Fall ist bei jeglicher chronischen Erkrankung oder anderen deutlichen Gesundheitsbeschwerden immer sofort eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt aufzusuchen, am besten mit Fachzulassung für die auftretenden Beschwerden!

Diese Fachleute haben viele Jahre in einem umfassenden, langjährigen Studium Wissen über Körperfunktionen und ihre Erkrankungen erworben, die mit der sehr umstrittenen, weil gesetzlich mangelhaft geregelten Heilpraktiker-Zulassung ohne geregelte Ausbildung niemals ausgeglichen werden kann.  

Hersteller ROOT Wellness LLC gibt keine offizielle Stellungnahme zu den Verboten der Werbeaussagen des Vertragshändlers ab

Dabei verbreitet er entsprechende Werbeclaims mit unzähligen scheinwissenschaftlichen Video-Werbebeiträgen über YouTube. 
Es gibt überhaupt keine offizielle Erklärung des Herstellers zu der Kritik, obwohl sie in den Gegenveröffentlichungen immer wieder angekündigt wurde. Wir haben nichts erhalten. Ein stattdessen verbreiteter, nicht verifizierbarer Email-Text in deutscher Sprache ohne jeden Briefkopf, Logo etc., enthält ebenfalls nur Verschwörungsbehauptungen, ohne zu unserer ausführlich belegten Kritik sachlich Stellung zu nehmen und Nachweise für die eigenen Behauptungen und die angeblich herausragende Erfahrung und Kompetenz der eigenen Produktentwicklung vorzulegen. Es ist völlig unklar, ob der Text überhaupt von der Geschäftsführung der auch in den USA massiv unter Druck geratenen US-Gesellschaft stammt. 

Gericht verwirft in seiner Begründung alle Einwendungen des Vertriebspartners

Das Landgericht Hamburg verwarf auch alle weitgehend nur formalen Einwendungen des Handelskonzerns. So versuchte man vergeblich, die Verantwortung für die illegalen Werbeinhalte auf die Schweizer Gesellschaft abzuschieben.

Foto(s): Ablichtung YouTube und Verfahrensakte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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