Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt Online-Verkäufer u.a. wegen fehlender Grundpreisangabe ab

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Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. (VGU) spricht wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Online-Verkäufern auf Plattformen wie z.B. eBay oder Amazon aus. Die Vorwürfe lauten u.a. Fehlen der Grundpreisangabe, irreführende Werbung oder unerlaubte Verwendung von CE-Zeichen.

Der VGU fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Abmahnkosten von ein paar hundert Euro.

Wissenswertes zu „abmahnfähigen Vereinen“:

Über Abmahnungen sogenannter „abmahnfähiger Vereine“ berichten wir regelmäßig. Zu solchen Vereinen zählen beispielsweise:

  • IDO
  • Wettbewerbszentrale
  • Deutsche Umwelthilfe
  • VSW
  • VbKfW
  • Deutscher Konsumentenbund
  • VSV
  • VDAK

Das Vorgehen der Vereine bei ihren Abmahnungen ähnelt sich in der Regel: Aufgrund eines oder mehrerer angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße werden, wie auch im gerade beschriebenen Sachverhalt, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten gefordert.

Unserer Erfahrung nach erfüllen viele Abgemahnte die Forderungen des jeweiligen abmahnenden Vereins vorschnell und zahlen die Abmahnkosten einfach aufgrund der geringen Höhe der Abmahnkosten. Auch die vorgefertigte Unterlassungserklärung wird häufig unbedacht unterschrieben. Doch davon ist dringend abzuraten! Gerade vorformulierte Unterlassungserklärungen können zu weit oder einseitig gefasst sein. Unterlassungserklärungen dienen als Grundlage für die Geltendmachung von Vertragsstrafen. Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung kann ggf. zu Vertragsstrafen führen, zu denen Sie gar nicht verpflichtet gewesen wären. Durch eine Unterlassungserklärung mit der richtigen Formulierung können Sie künftige Vertragsstrafen vermeiden.

Zudem ist nicht von Vorherein klar, ob der abmahnende Verein im Einzelfall überhaupt zur Abmahnung berechtigt ist und die konkreten Forderungen im Einzelfall gegen Sie überhaupt bestehen. Es ist daher empfehlenswert, sich nach Erhalt einer Abmahnung eines Vereins anwaltlich beraten zu lassen.

Wir beraten Sie gerne bundesweit zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen!

Wenn Sie eine Abmahnung des VGU, eines anderen Vereins oder von Mitbewerbern erhalten haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) können Ihnen dank jahrelanger Erfahrung im Wettbewerbsrecht sicherlich weiterhelfen.

Rufen Sie uns gerne einfach für ein unverbindliches Erstgespräch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405 an. Schreiben Sie uns andernfalls auch einfach per E-Mail an hamburg@hvls-partner.de  oder berlin@hvls-partner.de oder über die Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de. Wenn Sie uns über anwalt.de schreiben, fügen Sie bitte auch nochmal in die Nachricht an uns Ihre Telefonnummer ein. Vielen Dank!


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