Verhalten am Unfallort

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Sie stehen an der Ampel und auf einmal rumst es von hinten. 

Das Fahrzeug hinter Ihnen hat nicht vor Ihrem Wagen angehalten, sondern steckt in Ihrer Stoßstange. 

Der erste Stau bildet sich, die nachfolgenden Fahrzeuge fangen an zu hupen, sind ungeduldig, weil es nicht weitergeht.

Sie werden ganz nervös und wissen gar nicht, was Sie zuerst machen sollen. 

Eine Situation, in der man schnell in Hektik verfällt und Wichtiges vergisst. Die Aufregung ist groß. 

Was muss ich jetzt machen?

Damit Sie in einer solchen Situation gelassen bleiben und einen kühlen Kopf behalten können, habe ich Ihnen einen kurzen Leitfaden aufgemalt.

Verhalten am Unfallort
  • Die Unfallstelle absichern und in angemessener Entfernung das Warndreieck aufstellen.

  • Ist jemand verletzt? Erste Hilfe leisten, den Krankenwagen (112) rufen.

  • Wann soll die Polizei gerufen werden?
    • wenn jemand verletzt ist
    • wenn ein Unfallbeteiligter unter Alkohol -oder Drogeneinfluss steht
    • wenn Sie mir dem Unfallverursacher in Streit geraten, weil er meint Sie seien schuld
    • wenn ein ausländisches Kraftfahrzeug beteiligt ist, dass keinen Versicherungsnachweis hat, 
    • bei Mietfahrzeugen 
    • gelegentlich wird auch bei Firmenwagen gefordert, dass die Polizei hinzugezogen wird, 
    • wenn ein geparktes Auto angefahren wurde, dessen Fahrer abwesend ist.

Handelt es sich hingegen um einen einfachen Blechschaden ohne Besonderheiten, brauchen Sie die Polizei nicht rufen.

Es genügt, wenn

Die Personalien der Unfallbeteiligten (Name und Adresse) ausgetauscht werden. Für die Schadenregulierung wichtig sind folgende Informationen:

- die Versicherungsdaten,
- Kfz-Kennzeichen des oder der beteiligten Fahrzeuge,
- Name und Adresse von Zeugen,
- Angabe von Unfallzeit und Unfallort.

  • Machen Sie Fotos oder Videos von den Fahrzeugen in der Position direkt noch in der Unfallsituation und von den jeweiligen Schäden an den beteiligten Fahrzeugen.

  • Räumen Sie zügig die Unfallstelle, wenn die erforderlichen Daten ausgetauscht sind. Warndreieck nicht vergessen!

  • Die nächsten Schritte sind:
    • Anwalt mit der Schadenregulierung beauftragen. Alles Weitere wird für Sie geregelt. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Sie benötigen nicht einmal eine Rechtschutzversicherung.
    • Werkstatt anrufen (hierüber berät Sie Ihr Anwalt) 
    • Gutachten einholen (hierüber berät Sie Ihr Anwalt).

Bildquelle: Leitfaden "Verhalten am Unfallort" für das Handschuhfach 

Foto(s): ©Adobe Stock/Andrii / ©RAin Stefanie Helzel

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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