Verius-Immobilienfonds: Kein Geld für Anleger

  • 1 Minuten Lesezeit

Immobilienfonds stellen für viele Anleger ein interessantes Investment dar. Denn so können Anleger am Immobilienmarkt teilnehmen, ohne selbst eine eigene Immobilie zu erwerben. Die Möglichkeit der Immobilienfinanzierung bot auch das Schweizer Unternehmen Verius an. Seit Ende 2022 warten Anleger jedoch auf ihr Geld, nachdem der Fonds eingefroren worden ist.

Niedrige Zinsen für Bauprojekte

Der Verius-Immobilienfinanzierungsfonds investiert in Immobilienfinanzierungen und gewährt Projektentwicklern hoch verzinste Nachrangdarlehen und Anleihen. Knapp 1,2 Milliarden Euro haben Investoren in den Fonds investiert. Die Realität sieht nun aber anders aus als die schön beworbene Vorstellung des Investments: Aufgrund steigender Zinsen und insolventer Bauträger konnten viele Bauprojekte nicht umgesetzt werden. Bauträger können die Darlehen nicht zurückzahlen. Infolgedessen fehlte es für die Ausschüttungen des Fonds an der notwendigen Liquidität. Experten halten knapp 70 Prozent der Wertpapiere für ausfallgefährdet.

Die Blase platzt

Die Rücknahme der Fondsanteile des Verius-Fonds ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Anleger können ihre Anteile nicht kündigen und erhalten ihr Geld nicht zurück. Es drohen Verluste von rund 500 Millionen Euro. Schon seit längerem droht die Blase der Anlage in offene Immobilienfonds zu platzen (JACKWERTH RECHTSANWÄLTE berichtete).

JACKWERTH Rechtsanwälte setzen Ihre Rechte durch

Sollten auch Sie Anleger bei Verius sein und Sorge um Ihr investiertes Geld haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne prüfen wir Ihre Rechte und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Ansprüche können etwa gegen Anlageberater und Banken wegen fehlerhafter Beratung über Risiken in Betracht kommen. So hätte vor allem auch über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme aufgeklärt werden müssen. Sie erreichen uns:

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.





Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth

Beiträge zum Thema