Verjährung der Ansprüche für Betroffene des VW-Diesel-Skandals?

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VW Abgasskandal – Ist mein Anspruch bereits verjährt?

Wenn Sie vom VW-Abgasskandal betroffen sind, könnte auch bei Ihnen die Frage aufgekommen sein, ob die Ansprüche bereits verjährt sind.

Regelmäßig sind die Ansprüche gegen den Händler seit 2017 aufgrund des Gewährleistungsrechts (zwei Jahre Verjährungsfrist) bereits erloschen.

Da davon auszugehen ist, dass VW den Mangel arglistig verschwiegen hat, stehen Ihre Chancen gut, dass für viele Gerichte noch keine Verjährung eingetreten ist. Dies gilt nach Urteilen vieler Oberlandesgerichte (OLG München vom 15.10.2019 -Az: 24 U 797/19- und OLG Koblenz vom 12.06.2019 5 U 1318/18) auch für direkte Tochtergesellschaften von VW, wie Audi, Skoda, Porsche (Landgericht München I – Az.: 23 O 23033/15).

Zudem stellt sich die Frage, ab wann ein Kunde von der Arglist Kenntnis erlangt hat. Dies ist noch umstritten, jedoch könnte sich die spätere Kenntnisnahme für Sie positiv auswirken.

Kenntnisnahme – Verjährung 2018 oder 2019?

Im September 2015 ging die sogenannte adhoc-Meldung über die illegale Abschalteinrichtung durch die Medien.

Einer Auffassung nach wäre die Kenntnisnahme schon 2015 durch den Kunden erlangt worden und folglich wäre die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB zum Ende des Jahres 2018 abgelaufen. Dies ist allerdings nur schwer zu vertreten, da man nicht davon ausgehen kann, dass jeder Kunde Nachrichten verfolgt und auch dazu in der Lage war. Wie sollte man etwa, wenn man für einige Monate im Ausland ist, erfahren, was VW in Deutschland im Abgasbereich verursacht hat?

Folgerichtig wäre es zu sagen, dass die Frist mit Kenntnisnahme des Schreibens von VW zur Durchführung des Updates 2016 an die betroffenen Kunden beginnt.

Wenn Sie also einen solchen Brief erlangt haben, endet Ihr Anspruch nach richtiger Ansicht erst Ende 2019.

Ist mein Anspruch verjährt, wenn ich in die Musterfeststellungsklage 2018 eingetreten und 2019 wieder ausgetreten bin? 

Dies ist nach richtiger Ansicht eindeutig zu verneinen. Vergleichen Sie dazu im Einzelnen den gesonderten Rechtstipp (Dieselskandal-Verjährung nach Ausstieg aus der Musterfeststellungsklage).

Wenn Sie betroffen sind, lassen Sie sich noch vor Jahresende beraten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit Jahren mit hunderten von Fällen im Dieselskandal befasst. Er hat zahlreiche Fälle mit einer von den Beklagten behaupteten angeblichen Verjährungskonstellation vertreten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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