Verjährung im VW-Abgasskandal jetzt hemmen

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Verjährungshemmung im Abgasskandal durch Eintragung zur Musterklage, Klage oder Güteantrag (Schlichtung)  

Für viele Tausende VW-Kunden droht zum 31.12.2018 die Verjährung ihrer Ansprüche gegen VW im VW Dieselskandal. Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.Wir zeigen auf, wie Sie die Verjährung mit einer E-Mail verhindern können.

Zwei gute Möglichkeiten der VW-Kunden, um die Verjährung ihrer Ansprüche Ende 2018 zu verhindern:

I. Variante: Musterklage für geschädigte VW-Kunden

Mit Anhängigkeit der Musterklage können geschädigte VW-Kunden noch von dem neuen Gesetz profitieren, bevor ihre Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt sind. Am 1. November 2018 wird der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterklage gegen VW einreichen.

Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Das entsprechende Urteil würde für alle Verbraucher gelten, die sich in das Klageregister eingetragen haben.

Wir reichen für Sie Ihre Anmeldung zu dem Musterverfahren rechtzeitig ein. Damit ist auch die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Betroffene VW-Kunden können sich auch selbst kostenlos in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird.

Schreiben Sie uns jetzt über das Kontaktformular und Sie erhalten binnen weniger Tage unverbindlich unsere kostenfreie Anleitung und ggf. einen Vordruck zur Eintragung.

II. Variante: Hemmung der Verjährung durch günstigen Schlichtungsantrag oder Klage

Soweit Sie nicht das Ergebnis der Musterklage abwarten wollen, müssen Sie jetzt handeln und Ihre Ansprüche durch Schlichtung oder Klage bis spätestens zum 31.12.2018 geltend machen.

Ein Schlichtungsverfahren ist das zunächst günstigste Verfahren, denn hier fallen in der Regel nur ca. 200,- € für die Schlichtungsstelle an. Man hat dann etwa 6 bis 12 Monate Zeit, eine Klage gründlich vorzubereiten, Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einzuholen und die ersten Ergebnisse abzuwarten.

Soweit schon eine Rechtsschutzversicherungszusage besteht, raten wir im VW-Dieselskandal zur sofortigen und individuellen Klageeinreichung.

Zur kostenfreien Erstberatung, Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung und Kostenaufklärung schreiben Sie uns eine E-Mail oder über unser Kontaktformular. Geben Sie hier das Stichwort „Verjährung VW Dieselskandal“ ein.

Justus Rechtsanwälte


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