Verkehrsrecht im Amtsgerichtsbezirk Augsburg: Geschwindigkeitsverstoß/Fahrverbot

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Sie haben einen Bußgeldbescheid und Fahrverbot erhalten?

Der Verfasser kann aufgrund seiner Erfahrungen im Amtsgerichtsbezirk Augsburg jedem Betroffenen empfehlen, bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens einen im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Soweit der Betroffene nicht einräumt, gefahren zu sein, muss er damit rechnen, dass die Polizei ihn unter Umständen mehrfach aufsucht, um eine Identifizierung anhand des Fotos vorzunehmen und ihn ergänzend zu befragen. Dem Autor sind Fälle bekannt, in welchen bereits um 7.00 Uhr oder am Faschingsdienstag nach einem Umzug die Polizei vor der Tür stand. Ein Anwalt kann dem durch entsprechende Maßnahmen entgegenwirken.

Der Betroffene sollte, soweit er sich gegen den Vorwurf wehren will, keinesfalls eine eigene Stellungnahme auf dem Anhörungsbogen abgeben. Von einmal schriftlich niedergelegten Aussagen kommt der Betroffene dann in der Regel vor dem Richter nicht mehr los. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen im Verkehrsrecht versierten Verteidiger zu konsultieren. Nach Erfahrung des Verfassers sind Freisprüche zwar sehr selten. Dennoch lässt sich häufig, insbesondere in Verfahren, in welchen eine Geldbuße unterhalb von 100 € verhängt wurde, eine Einstellung des Verfahrens erwirken. Soweit keine Rechtsschutzversicherung besteht, sollten zu Beginn des Gesprächs mit dem Anwalt die anfallenden Kosten geklärt werden. Bei geringeren Verstößen ohne Fahrverbot werden im Einzelfall die anwaltliche Vertretung oder die Gutachterkosten durch einen vom Gericht bestellten Gutachter sonst unverhältnismäßig teuer.


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