Verletzt eine .cz-Domain Ihre Rechte?

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Welche Rechte können verletzt werden?

Wenn Sie erfahren, dass jemand einen Domainnamen in einer .cz-Domain registriert hat, der mit einer geschützten Bezeichnung, an der Sie Rechte haben, identisch oder verwechselbar ist, haben Sie das Recht, sich gegen diese Registrierung des Domainnamens zu wehren.

Eine solche geschützte Bezeichnung kann insbesondere sein:

  • eine eingetragene Marke
  • eine Ursprungsbezeichnung
  • eine nicht eingetragene Bezeichnung
  • ein Firmenname, ein Name, einschließlich des Namens von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staaten oder internationalen Organisationen, die Bezeichnung einer gewerblichen Niederlassung oder eines Geschäftssitzes
  • der Name oder ein geschütztes Pseudonym oder ein gemeinhin bekannter Spitzname einer natürlichen Person
  • der Name eines geschützten literarischen oder künstlerischen Werks oder der Name einer literarischen Figur


Wer ist der Verwalter der .cz-Domains und wer ist Inhaber der .cz-Domain, die Ihre Rechte verletzt?

Die .cz-Domains werden von CZ.NIC verwaltet, einer Interessenvereinigung juristischer Personen. Die Vereinigung CZ.NIC ist für die Verwaltung der sogenannten Top Level Domain (TLD) CZ zuständig. Im Rahmen dieser Tätigkeit führt sie vor allem das Zentralregister der Second-Level-Domainnamen innerhalb der .cz-Domains. Die Vereinigung CZ.NIC kontrolliert weder bei der Registrierung von Second-Level-Domainnamen noch später, ob die registrierten Domainnamen nicht die Rechte Dritter verletzen und greift auch im Falle eines offensichtlichen Konflikts mit geschützten Bezeichnungen nicht ein.

Sie können den Inhaber der .cz-Domain, die Ihre Rechte verletzt, einfach über die Suchmaschine auf www.nic.cz ausfindig machen.


Wie kann man vorgehen?

  1. Abmahnen: Zunächst empfehlen wir, den Domaininhaber zu kontaktieren und ihn über die Rechtsverletzung zu informieren und um eine Übertragung zu beantragen.
  2. Wenn der Domaininhaber nicht reagiert oder sich weigert, die Domain kostenlos zu übertragen, können Sie gerichtlich oder außergerichtlich vorgehen.   


Außergerichtliche (alternative) Streitbeilegung für .cz-Domains

Der .cz-Domaininhaber ist verpflichtet, sich einer Streitbeilegung nach den Regeln der alternativen Streitbeilegung des Vereins CZ.NIC (im Weiteren nur „ADR-Regeln“) zu unterwerfen. Die Streitbeilegung erfolgt in diesem Fall auf der vom Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik verwalteten Plattform. Diese Methode der Streitbeilegung basiert auf einer vertraglichen Grundlage und schließt die gleichzeitige Durchsetzung von Rechten vor Gericht nicht aus.

Die Streitbeilegung erfolgt in diesem Fall auf elektronischem Wege, ohne physische Anwesenheit der Parteien, in tschechischer Sprache. Die Streitsache wird von einem unabhängigen Experten oder auf Antrag einer der Streitparteien von einem Panel aus drei Experten behandelt, die zu diesem Zweck in die vom Schiedsgericht geführte Liste der Experten eingetragen sind.


In dem Verfahren können folgende Ansprüche geltend gemacht werden:

  • die Löschung der Registrierung des Domainnamens
  • die Übertragung des Domainnamens

Weitere Ansprüche, wie z.B. Kosten oder Schadensersatz, können nicht geltend gemacht werden. Diese Ansprüche können jedoch später vor dem ordentlichen Gericht durchgesetzt werden.


Das Schiedsgericht prüft, ob der .cz-Domain-Name mit der geschützten Bezeichnung, an der der Antragsteller Rechte hat, identisch oder verwechselbar ist, wenn zur gleichen Zeit

  • der Domainnname registriert oder erworben wurde, ohne dass der Inhaber ein Recht an dem Domainnamen hatte oder
  • der Domainname bösgläubig registriert oder erworben wurde oder benutzt wird.


Die Regelung berücksichtigt damit insbesondere Fälle des so genannten Cybersquatting oder spekulativer Übertragungen von Domainnamen. Nach den ADR-Regeln kann Bösgläubigkeit insbesondere in diesen Fällen angenommen werden:

  • wenn der Inhaber den Domainnamen ohne vorherige Vereinbarung mit dem Antragsteller oder unter Verletzung einer solchen Vereinbarung zu dem Zweck registriert oder erworben hat, den Domainnamen oder seine Registrierung zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten oder auf ähnliche Weise darüber zu verfügen,
  • der Domainname wurde registriert oder erworben, um den Antragsteller daran zu hindern, die geschützte Bezeichnung unter dem entsprechenden Domainnamen zu verwenden, wenn (i) der Inhaber ein solches unlauteres Verhalten wiederholt gesetzt hat oder (ii) der Domainname seit mindestens zwei Jahren ab dem Datum seiner Registrierung nicht mehr ordnungsgemäß verwendet wurde,
  • der Domainname in der Absicht registriert oder erworben wurde, die wirtschaftlichen Aktivitäten des Antragstellers zu stören; oder
  • der Domain-Name wurde absichtlich verwendet, um Internet-Nutzer zu einer anderen Website zu locken, und zwar zu Gewinnzwecken, indem eine Verwechslungsgefahr mit einer geschützten Marke des Antragstellers geschaffen wurde.


Der Antragsteller hat die Möglichkeit, nach Einleitung eines Domainnamensstreits vor einem Schiedsgericht einen Antrag auf Blockierung des Domainnamens bei der Vereinigung CZ.NIC zu stellen. Die Blockierung bedeutet, dass der .cz-Domain-Name nicht auf eine andere Person übertragen werden kann und dass die Registrierung des .cz-Domain-Namens nicht gelöscht werden kann. Die Blockierung wird für einen Zeitraum von 4 Monaten vorgenommen.

Ein klarer Vorteil der außergerichtlichen Beilegung eines Domainnamensstreits im Vergleich zur gerichtlichen Beilegung ist die Schnelligkeit einer solchen Lösung. Während die Dauer des gerichtlichen Verfahrens Monate oder Jahre in Anspruch nehmen kann, erfolgt die Streitbeilegung durch einen Experten beim Schiedsgericht innerhalb von etwa 4 Monaten.

Die Kosten für einen Experten des Schiedsgerichts betragen 34.000 CZK (ca. 1415 EUR) bzw. 81.000 CZK (ca. 3375 EUR) für ein Expertenpanel.


Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!



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