Online-Sportwetten Geld zurück: Verluste in Höhe von 80.000 Euro müssen zurückgezahlt werden

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Das Landgericht Würzburg hat in einem besonderen Fall gegen die Betreiberin von Online-Sportwettangeboten entschieden und einem geschädigten Verbraucher die Rückerstattung der Verluste zugesprochen.

Die Rückforderung früherer Verluste bei Online-Casinos türmt sich zu einer echten Welle im Verbraucherschutz auf. Und jetzt kommt mehr und mehr auch noch die Möglichkeit hinzu, die Verluste bei Online-Sportwetten über den gerichtlichen Klageweg zurückzuerhalten. Das Landgericht Würzburg musste jetzt in einem besonderen Fall entscheiden. Denn im Gegensatz zu anderen Glücksspielformen sah der Gesetzgeber mit der sogenannten Experimentierklausel im mittlerweile ausgesetzten § 10 a Glücksspielstaatsvertrag vor, im beschränkenden Umfang den Online-Glücksspielmarkt für bestimmte Anbieter zu öffnen.

„Die beklagte Anbieterin verfügte aber in diesem Zeitraum eben nicht über eine entsprechende Konzession. Das Unternehmen wollte sich daher mit dem Argument herausreden, dass ihr aufgrund staatlichen Versagens eine Erlaubnis schon früher zugestanden hätte. Einige Sportwettenanbieter hatten das damalige staatliche Vergabeverfahren als rechtswidrig angriffen und berufen sich nun darauf, ihr Angebot behördlich geduldet worden und daher nicht zu beanstanden sei“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Das hat vor dem Landgericht Würzburg nicht verfangen. Es stellte heraus: „Im Zeitpunkt der Wetteinsätze des Klägers kann nicht von einer rechtlich relevanten Duldung des Sportwettangebots der Beklagten durch Verwaltungshandeln ausgegangen werden. Auch wenn durch die zuständigen Verwaltungsbehörden keine Untersagung erfolgte, bedeutet dies nicht, dass die Beklagte ein mit allen rechtlichen Konsequenzen zulässiges Angebot betrieben hat. Allein aus dem Umstand, dass gegen das Angebot von Online-Glücksspielen nicht eingeschritten wird, bedeutet nicht, dass das Angebot entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des geltenden Gesetzes als legal anzusehen ist mit allen damit einhergehenden – auch zivilrechtlichen – Folgen.“

Damit gilt: „Das Anbieten von Online-Glücksspiel, wozu auch Sportwetten zählen, ist ohne die erforderliche Erlaubnis illegal. Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. Daher sind auch hinreichend Gründe für die Rückzahlung der Spielverluste gegeben“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Diese Ansprüche ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit ohne Rechtsgrund.

» Weitere Informationen zum Glücksspiel-Skandal.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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