Illegales Online-Glücksspiel: Geld zurück für Verluste aus Online-Sportwetten!

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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat sich verbraucherfreundlich positioniert. Der geschädigte Verbraucher soll alle Verluste aus Online-Sportwetten zurückbekommen.

Es ist ein wichtiger Hinweisbeschluss im Online-Glücksspiel-Skandal und könnte sich zu einem Meilenstein entwickeln. Mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. Oktober 2023 macht das Oberlandesgericht Oldenburg deutlich, dass es die Berufung einer Online-Sportwetten-Anbieterin gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Osnabrück zurückweisen wird. Der Hintergrund: Ein Spieler hat zwischen Januar 2017 und Januar 2020 rund 11.510 Euro bei bwin verloren, zum größten Teil bei Sportwetten und darüber hinaus bei Online-Slots. Der Online-Sportwettanbieter hatte aber für diesen Wettzeitraum keine gültige Lizenz für sein Angebot in Deutschland. Zwar lag eine Konzession aus Gibraltar vor, diese galt und gilt aber in Deutschland nicht.

Die Geschäfte mit dem Anbieter waren daher nichtig, weil das Unternehmen ElektraWorks, das im Spielzeitraum die Seite „www.bwin.com“ betrieben hat, gegen das damals gültige Online-Glücksspielverbot in Deutschland verstoßen hat. „So hat es bereits das Landgericht Osnabrück gesehen und nun auch das OLG Oldenburg. Da das OLG die Revision der Gesellschaft abweisen wird, erhält der Spieler seine kompletten Spielverluste plus fünf Prozent Zinsen zurück“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Diese Ansicht resultiert aus dem einschlägigen Verbotsgesetz des § 4 Abs 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Demnach galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet, und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt. „Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dieses Rückforderungsrecht gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Zweck des Verbots sei es Spielsucht zu bekämpfen, die Spiel- und Wettnachfrage auf legale Angebote zu kanalisieren und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, sowie Begleit- und Folgekriminalität zu bekämpfen. Genau das sorge für die Nichtigkeit der Geschäfte mit ElektraWorks in Deutschland, stellte das OLG Oldenburg in seinem Hinweisbeschluss überdies klar. Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont daher die großen Chancen von Verbraucherschutzklagen im Online-Casino-Skandal: „Spieler, die in Online-Casinos Geld verloren haben, sollten sich nicht scheuen, den Weg zum Gericht zu gehen!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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