Vermeiden Sie steuerliche Überraschungen bei der Lizensierung Ihres Patents

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Die richtige Wahl der Gesellschaftsform kann dabei helfen, unerwartete hohe Steuerzahlungen bei einem Übergang eines Lizenzvertrages auf einen Rechtsnachfolger zu vermeiden. Gerade bei Erbschaften kann der Wert eines Patents, basierend auf seiner Restlaufzeit und durchschnittlichen jährlichen Erlösen, zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen werden, was eine finanzielle Belastung für die Erben darstellen kann, bevor diese überhaupt Einnahmen aus dem Patent haben. Eine Lösung kann die Übertragung des Patents auf eine Firma sein, bei der nur die tatsächlich erhaltenen Einnahmen versteuert werden müssen. Ein enger Austausch zwischen Patentanwalt und Steuerberater ist für die Vermeidung solcher finanziellen Überraschungen und die erfolgreiche Gestaltung von Lizenzverträgen essenziell.


Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform kann vermeiden, dass bei einem Übergang eines Lizenzvertrages auf einen Rechtsnachfolger überraschend heftige Steuerzahlungen fällig werden.



Lizenzvertrag

Es ist schön, wenn Sie es geschafft haben: Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Patent angemeldet, das Patent wurde erteilt und Sie haben auch bereits einen Lizenzvertrag mit einem, der das Patent nutzen will. Alles ist sehr gut gelaufen. Der Lizenznehmer bezahlt regelmäßig und Sie sind glücklich.

Unerwartetes Ereignis

Aber das Leben hat manchmal Überraschungen. Alles ändert sich. Sie wollen oder müssen den Anspruch bzw. den Lizenzvertrag verkaufen oder vererben. Nehmen wir als Beispiel die Erbsituation. In diese Situation kommen wir alle einmal und es ist schön, wenn wir dann noch einen Lizenzvertrag zu vererben haben.

Steuer

Jetzt geht der Anspruch mit dem Erbe fast von alleine auf den Erben über. Aber dann kommt ein Steuerbescheid und der Wert des Patents soll ermittelt werden. Klar, denn dieser Wert soll dazu dienen, die Erbschaftssteuer zu berechnen. Sie ermitteln somit die Restlaufzeit des Patents. Dies sind in der Regel 20 Jahre minus der bisherigen Laufzeit. Diese Anzahl der  Jahre multiplizieren Sie mit dem durchschnittlichen jährlichen Erlös. Und davon sollen Sie dann Erbschaftssteuer bezahlen.

Liquiditätsfalle

Aber, wenn die Forderung der Steuerbehörde fällig wird, haben Sie das Geld ja noch gar nicht bekommen. Ihre Erben sollen somit jetzt Geld ausgeben, das sie noch gar nicht verdient haben. Das ist schmerzlich und das kann auch zu echten Problemen führen. Die Steuereintreiber sind da meist erbarmungslos. Was ist hier schief gelaufen?

Fehleranalyse

Alles war perfekt. Sie hätten nur nicht sterben dürfen. Gut, das kann uns allen passieren. Wir können sagen, nach mir die Sintflut. Warum soll ich mir Gedanken zu Dingen machen, die ich gar nicht erleben werde. Aber Sie können auch sagen, warum hat mich keiner darauf hingewiesen, dass ich in diese Falle tappe, bzw. dass meine Erben diese Dummheit ausbaden müssen.

Lösung

Wenn eine Firma die Einnahmen hat, dann müssen der Patentinhaber und später auch sein Erbe in der Regel nur das versteuern, was sie von der Firma bekommen. Sie können Ihr Patent sogar formlos auf eine Firma übertragen. Eine amtliche Umschreibung ist gar nicht notwendig. Eine Firma ist heute leicht gegründet. Das muss nicht gleich eine GmbH & Co KG sein. Denken Sie an die UG mbH oder eine Firmengründung in Litauen. Das kann auch weitere Vorteile haben.

Vorgehensweise

Wir als Patentanwälte sind zwar gut, aber wir können nur deshalb so gut sein, weil wir uns hoch spezialisiert haben. Wirklich erfolgreich können wir daher nur beraten, wenn wir im Team beraten. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Patentanwalt und Steuerberater sollte die Basis für ein erfolgreiches Projekt sein – ein Projekt ohne böse Überraschungen.  

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Patentanwalt und Steuerberater hilft insbesondere bei Lizenzverträgen vor unliebsamen Überraschungen

Foto(s): Dr. Klaus Castell

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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