Lizenzierung eines Patents - Rechtsanwalt für Patentrecht

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1. Wollen Sie eine Lizenz an einem Patent erwerben?

Wenn Sie ein patentrechtlich geschütztes Produkt oder Verfahren verwenden möchten, ohne eine Rechtsverletzung und damit ein teures Verfahren zu riskieren, benötigen Sie einen Lizenzvertrag mit dem Rechtsinhaber. Umfang und Inhalt dieser Lizenz, die Möglichkeit einer Unterlizenzierung sowie die Berechnung der Lizenzgebühren sollten möglichst eindeutig festgelegt werden, um Streitigkeiten im Innenverhältnis mit dem Lizenzgeber zu vermeiden. In patentrechtlichen Verfahren entstehen schnell hohe Verfahrenskosten, die es zu vermeiden gilt.

2. Unterlizenzen – Entscheidung des OLG Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 09.11.2016, Az. 6 U 37/15, entschieden, dass der ausschließliche Lizenznehmer eines Patents, der auch zur Erteilung von Unterlizenzen berechtigt ist, eine solche Unterlizenz lediglich im Umfang seiner eigenen Nutzungsbefugnis erteilen kann. Anders könne sich dies nur darstellen, wenn im Lizenzvertrag des ausschließlichen Lizenznehmers eine ausdrückliche Regelung zum Umfang von Unterlizenzen getroffen worden sei. Im Falle des Fehlens einer solchen Regelung sei die Reichweite der Nutzungsbefugnis des Lizenznehmers unter Rückgriff auf den aus dem Vertrag und den sonstigen Umständen erkennbaren Zweck der Lizenzeinräumung zu bestimmen.

3. Warum unsere Kanzlei?

Das Patentrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz sowie selbstverständlich auch in der Erstellung von Vertragswerken. Auf unserer Kanzleihauptseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin

Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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