Veröffentlichung Video/Foto ohne oder nach widerrufener Einwilligung – Das kannst du tun!

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In Zeiten von Social Media kommt es immer häufiger vor, dass Bilder/Videos von einem selbst auf Instagram, TikTok, Youtube, Twitch oder anderen Internetplattformen landen.


Um nicht gegen die Datenschutzgrundverordnung, das Kunsturhebergesetz und Ihr Persönlichkeitsrecht zu verstoßen, benötigt der Veröffentlicher in der Regel eine Einwilligung von Ihnen. Das Vorliegen einer solchen Einwilligung muss der Veröffentlicher beweisen.


Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, haben Sie Ansprüche auf Löschung des Videos/Fotos, Schadensersatz und Erstattung der Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten.


Diese Ansprüche können Sie im Wege der Abmahnung (außergerichtliches Anwaltsschreiben) und anschließend im gerichtlichen Verfahren (einstweilige Verfügung oder Klage) geltend machen.


Gilt dies auch für den Fall, dass Sie ursprünglich eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt haben und diese nun widerrufen?


Die Antwort lautet: grundsätzlich ja.


Aber wie so oft kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.


Je nach Fallgestaltung kommt entweder das KunstUrhG oder die DSGVO zur Anwendung.


Nach dem KunstUrhG kann die Einwilligung nur widerrufen werden, wenn ein sogenannter „wichtiger Grund“ vorliegt. Ob und wann ein solcher Grund vorliegt, ist nicht immer leicht zu beurteilen.

Nach der DSGVO ist die Einwilligung dagegen jederzeit frei widerruflich.


Ist ein Bild oder Video von Ihnen im Internet aufgetaucht, gegen das Sie vorgehen möchten?


In einer kostenlosen Ersteinschätzung sage ich Ihnen, wie Ihr Fall einzuordnen ist und was die nächsten Schritte sein sollten.



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