Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Medien

  • 1 Minuten Lesezeit

Bei Trennung der Eltern kommt es immer wieder vor, dass ein Elternteil auf einer Internet Seite ein Foto von sich und den Kindern veröffentlicht. Die Aufforderung, dies zu unterlassen und das Foto zu löschen, ignoriert er.

Es ist deshalb für Eltern, aber auch für andere Einrichtungen, wie z.B. Kitas etc., oft sehr fraglich, ob sie Kinderfotos im Internet und den sozialen Medien veröffentlichen dürfen.

Die Weitergabe von nicht selbst angefertigten Fotografien kann die Urheber - bzw. Lichtbildrechte des Fotografen beeinträchtigen.

Ein Foto, oder andere sogenannten Bildnisse, einer Person darf nur mit deren Einwilligung öffentlich zur Schau gestellt werden oder verbreitet werden. Dies wird dann als rechtsgeschäftliche bzw. rechtsgeschäftsähnliche Erklärung angesehen. Sie muss vor der Veröffentlichung vorliegen und kann auf bestimmte Medien - (Arten) beschränkt werden.

Der Fotografierte muss selbst einwilligen, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter.

Wird also ein Foto ohne Einwilligung z.B. im Internet veröffentlicht, ergeben sich im Wesentlichen dieselben Rechtsfolgen wie bei einer Urheberrechtsverletzung. Der Betroffene kann die Entfernung aus dem Internet beziehungsweise sozialen Netzwerk sowie die künftige Unterlassung verlangen. Da eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, kann Schadensersatz gefordert werden, dessen Höhe in der Regel der üblichen Lizenzgebühr für die jeweilige Verwendungsform entspricht, § 823 Abs. 1 BGB. Anwaltskosten sind zu ersetzen, bei besonders schwerwiegenden Eingriffen (z.B. Nacktfoto) kann zusätzlich Schmerzensgeld gefordert werden.

Dabei handelt es sich aber nicht um eine Familiensache, da die Ausnahme gemäß § 166 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 348 Abs. 2 S. 2 Nr. 2a ZPO greift. Sie haben auch keinen Zusammenhang mit der Trennung oder der Scheidung.

Haben Sie Probleme mit Fotos im Internet? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihre Sabine Hermann

Fachanwältin für Familienrecht

Telefon:

02365/42475

02362/9961567

Kanzlei im Netz:

www.mandantundanwalt.de

post@mandantundanwalt.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Sabine Hermann

Beiträge zum Thema