Verpackungsgesetz - Abmahnung RA S. für SSD Media und Computer UG

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Wir bearbeiten aktuell eine Abmahnung des Rechtsanwalts S. aus Berlin, die dieser im Auftrag der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin ausgesprochen hat. Unserem Mandanten wird darin vorgeworfen, das Verpackungsgesetz nicht beachtet zu haben.


Die (angebliche) Nichtbeachtung des Verpackungsgesetzes wirke sich im Verhältnis zum Mitbewerber SSD Media und Computer UG als Wettbewerbsverstoß aus. Daher sei dieses Unternehmen berechtigt, die angebliche Rechtsverletzung abzumahnen. Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, über Ebay Fahrräder zum Kauf angeboten zu haben und sich zuvor nicht beim Verpackungsregister LUCID registriert zu haben. Gemäß § 9 VerpackG sei eine derartige Registrierung aber vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen erforderlich. 

Forderungen:

- Sofortiges Nachholen der Registrierung bei LUCID

- Erstattung der Abmahnkosten i.H.v. 280,60 €

Abmahnung erhalten - was tun?

Wir raten Ihnen dazu, die Ihnen vorgeworfenen angeblichen Rechtsverletzungen umfassend von einem im Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die von Ihnen verlangte Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht vertritt seit Jahren bundesweit Mandanten, die wegen angeblicher Rechtsverletzungen abgemahnt, verklagt oder zur Unterlassung aufgefordert wurden. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter! 

Folgende Grundregeln haben wir für den Fall des Erhalts eines Aufforderungsschreibens oder einer Abmahnung zusammengestellt:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbständig auf eine Abmahnung
  • Unterschreiben Sie insbesondere keine Dokumente oder leisten Zahlungen
  • Beachten Sie die gesetzten (oft kurzen) Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Weitere wichtige Tipps im Video:

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Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Anwalts- oder Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. 

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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