Versäumnisurteil gegen Tipico: Geld zurück wegen illegalem Glücksspie auch beim Landgericht Augsburg!

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Die Tipico Co. Limited ist in einem Prozess wegen Schadensersatz und Rückzahlung nicht vor Gericht erschienen. Somit muss die Online-Glücksspiel-Anbieterin die Verluste zurückgeben und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten übernehmen.

Das Landgericht Augsburg hat die Tipico Co. Limited mit Urteil vom 6. November 2023 (Az.: 103 O 2679/23) in Abwesenheit wegen Schadensersatz und Rückzahlung verurteilt. Die beklagte Online-Glücksspiel-Anbieterin war nicht vor Gericht erschienen. Die Beklagte wurde demnach verurteilt, an den Kläger 7.861,77 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25. Juli 2023 zu zahlen und die Klagepartei von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 919,87 Euro freizustellen.

„Es wird in der deutschen Zivilprozessordnung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es äußerst wichtig ist, die Angriffs- und Verteidigungsmittel innerhalb der Einspruchsfrist vorzubringen. Wird die Frist versäumt, besteht die Gefahr, dass der Partei jegliche Verteidigung abgeschnitten und in dem Prozess nur auf Grundlage des gegnerischen Sachvortrags entschieden wird. Ein verspätetes Vorbringen wird vom Gericht nur zugelassen, wenn sich dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. Verspätete verzichtbare Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, können nur bei genügender Entschuldigung der Verspätung zugelassen werden. Der Prozess kann also allein wegen der Versäumung der Frist zur Mitteilung der Angriffs- und Verteidigungsmittel verloren werden“, erklärt Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das Versäumnisurteil vor dem Landgericht Augsburg erwirkt.

Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung geht ohnehin fest davon aus, dass die Tipico Co. Limited zur Rückzahlung verurteilt worden wäre. Der Hintergrund: „Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage und führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Damit gilt: Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet bis zu diesem Datum in Deutschland verboten.“

Und das bedeutet laut Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter, beispielsweise aus Gibraltar oder Malta, Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Spieler, die in Online-Casinos Geld verloren haben, sollten sich nicht scheuen, den Weg zum Gericht zu gehen. Viele Gerichte haben die Türen für erfolgreiche Schadenersatzklagen weit geöffnet. Das sollten sich geschädigte Verbraucher nicht entgehen lassen!

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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