Versicherungen: Widerspruch kann sich lohnen – auch für ausgelaufene oder gekündigte Verträge

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Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs bedeuten für einen großen Kreis von Versicherungsnehmern, dass sie ihre zwischen Juli 1994 Dezember 2007 geschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen günstig auflösen können. Im Verhältnis zur teuren Kündigung oder dem Verkauf der Versicherung lässt sich häufig viel Geld sparen.

Wann ist ein Widerspruch möglich?

Voraussetzung dieser Austrittsmöglichkeit ist, dass die Lebens- oder Rentenversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurde und die Verbraucher fehlerhaft oder nicht ausreichend über den Vertrag informiert worden sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war.

Besonders interessant: Neben laufenden Verträgen können auch bereits gekündigte oder abgelaufene Verträge betroffen sein und bares Geld bringen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen klassischen oder fondsgebundenen Vertrag handelt. Explizit einbezogen sind auch Riester- und Rürup-Rentenversicherungen. Praktisch sinnvoll ist die Wahrnehmung dieser Möglichkeit für Lebens- und Rentenversicherungen, die zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen wurden oder nicht mehr fortgeführt werden sollen und andernfalls teuer gekündigt, verkauft oder beliehen werden müssten.

Dies gilt beim Ausstieg zu beachten

Vorsicht ist geboten, wenn Versicherungen mit einem Berufsunfähigkeitsschutz gekoppelt sind, da der entsprechende Schutz dann entfällt und aufgrund des Alters gegebenenfalls keine vergleichbare Alternative abgeschlossen werden kann. Außerdem sind nicht alle früheren Verträge unrentabel. Die Garantiezinsen lagen zum Teil zwischen 3,25 und 4 Prozent. Die Rückabwicklung von Verträgen kann zudem Steuervorteile zunichtemachen.

Anwaltliche Prüfung und Durchsetzung der Rückabwicklung

Selbst wenn Versicherte ein Recht auf Rückabwicklung haben, weigern sich Versicherer zum Teil, den rechtlich zulässigen Widerspruch zu akzeptieren und den ihnen zustehenden Geldbetrag auszuzahlen.

Versicherungsnehmern ist daher zu raten, ihre Verträge durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen und diesen gegebenenfalls mit der Durchsetzung des Anspruchs zu beauftragen. JACKWERTH Rechtsanwälte können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen behilflich sein. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz. Gerne stehen wir auch für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung. Melden Sie sich dazu unter der Telefonnummer oder per E-Mail.


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