Versicherungsverträge: Je älter, desto besser

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Versicherungsunternehmen rufen oftmals bei Kunden an, die seit vielen Jahren einen Vertrag mit dem Unternehmen haben und teilen sinngemäß mit: „Es gibt neue Bedingungen, deshalb muss der Vertrag angepasst werden." Hier sei Vorsicht geboten, erklärt Rechtsanwalt Penteridis. Denn alte Bedingungen sind oft besser für den Kunden als neue." Rechtsanwalt Penteridis erklärt, warum dies so ist.

Einzelne Klauseln von den Versicherungsbedingungen sind häufig Thema vor den Gerichten. Der Grund ist banal, aber in der Praxis nicht einfach zu beantworten: Wie ist die Klausel auszulegen? „Klauseln in Versicherungsverträgen", so Penteridis, „sind aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungskunden auszulegen. Das bedeutet, dass man sich fragen muss, wie versteht der Otto-Normal-Verbraucher die Klausel." Im Laufe der Zeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) zahlreiche Klauseln als nicht verständlich und somit als unwirksam erklärt.

Die Versicherer passen ihre Bedingungen natürlich dann dementsprechend an. Bei bereits bestehenden Verträgen geht dies jedoch nur dann, wenn der Kunde damit einverstanden ist", klärt der Anwalt auf. Denn einseitige Vertragsänderungen sind nicht möglich. Da alte Bedingungen viele unwirksame Klauseln beinhalten, dürfen sie nicht angewandt werden. „Es handelt sich dabei fast ausschließlich nur um solche Klauseln, die schlecht für den Kunden sind. Die Folge: Die schlechte Klausel darf nicht angewandt werden."

Deshalb sollten Kunden vor Anpassung eines Vertrages einem unabhängigen Berater aufsuchen. „Lassen Sie sich insbesondere nicht davon locken, dass nach der Vertragsanpassung die Prämie günstiger wird", erläutert Rechtsanwalt Penteridis abschließend. „Denn Versicherungsbedingungen sind wie Wein: Je älter, desto besser!"

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Melzer + Penteridis Rechtsanwälte

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